Aw: Gebäude-LW-Schaden bei Verischererwechsel...wer zahlt?

15.02.2013 14:01:51

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wenn Sie beim Wechsel auf diese Lücke nicht hingewiesen haben, werden Sie
denn dann in den ganz seltenen Fällen, wenn die Versicherer künftig die zwei
unklärbaren Fälle nicht mehr anstandslos übernehmen, diese selbst
anstandslos übernehmen, weil es ja so selten vorkommt?

Nur wäre es da sinnvoll, diesen Hinweis auf die Lücke nur aus Versehen zu
vergessen, nicht absichtlich, damit nicht der VSH-Versicherer auch die Lücke
der sogenannten vorsätzlichen Pflichtverletzung nutzt, und auch nichts
zahlt. Auch das kommt aber nur selten vor und ist praktisch kaum relevant.

Das Leben ist halt gefährlich, auch als Makler, aber nur selten trifft es
jemanden hart, der dann einfach nur Pech hatte. Da ist es schon fraglich, ob
es sich lohnt, über Dinge nachzudenken, die in nicht mal einem von tausend
Fällen pro Jahr dazu führen, dass man als Makler in die Insolvenz geht. Es
ist legitim, auf solche Gefahren und Lücken hinzuweisen, aber man muss schon
selbst darüber nachdenken, inwieweit man nicht einfach solche seltenen
Risiken eingeht, statt aufwendig zu allen Eventualitäten zu beraten.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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