Aw: Gebäude-LW-Schaden bei Verischererwechsel...wer zahlt?

15.02.2013 14:26:25

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ja, das meine ich auch. Der Kleinstmakler muss ggf. solche Risiken einfach
eingehen. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass er dem Beruf als
Kleinstmakler gefahrlos nachgehen kann, und sich die Versicherer darum
bemühen müssten, dass er seinem Beruf ohne Besorgnis nachgehen kann. Man
kann halt nicht gegen alles gewappnet sein - und daran kann man auch
niemandem eine Schuld zuweisen.

Evtl. wäre es ja sinnvoll, eine gegenseitige Notkasse auch für Kleinmakler
einzurichten, die gewisse normalerweise ausreichende Beratungsstandards
eingehalten haben, aber von solchen unvorhersehbaren Zufällen getroffen
werden, falls dafür die VSH auch nicht leistet?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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