Gebäudeversicherung

13.07.2005 09:41:40

Werte Kollegen,

ich beschäftige mich zur Zeit mit der Umdeckung von Gebäudeverträgen
der ehemaligen Monopolversicherer (SV Versicherung/ Bayerische VK), da
diese mit so einem "kleinen" nicht arbeiten wollen. Und wer arbeitet
schon gerne umsonst?! Nachdem ich nun Anbieter gefunden habe, die
prämienmässig 1 zu 1 umdecken und den Versicherungsschutz auch noch
ausbauen kann es eigentlich losgehen.

Allerdings gibt es ja noch das Thema Realrechtsgläubiger.

Die ehemaligen Monopolisten verlangen hier ja eine Freigabe des
Realrechtsgläubigers und einen aktuellen Grundbuchauszug.

Die Fragen hierzu:

Worauf stützt sich dieses Vorgehen - sprich welcher §§ greift hier?
Gilt dieses Vorgehen nur für die Monopolisten?
Wenn der Anbieter dem Hypothekengläubiger eine Realrechtsbestätigung
schickt, müsste doch genau dieser Anbieter wissen, welche Gläubiger zu
benachritigen sind. Wozu dann noch der aktuelle Grundbuchauszug?
Gibt es eine Möglichkeit um diesen ganzen Akt herum zu kommen?

Herzlichen Dank.

--
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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10.11.2014 13:52:03

Hallo Frau [Name ausgeblendet],

Ein-/ oder Zweifamilienhaus, oder Mehrfamilienhaus?

Gruß

[Name ausgeblendet]

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