Gebühr für "vorläufigen Versicherungsschutz" bei KFZ-Versicherung

04.03.2008 21:24:50

Sehr geehrte Kollegen,

einer meiner Kunden hat sein KFZ mit Doppelkarte der DBV neu angemeldet.

Versichert wurde das Auto dann zwei Wochen später bei der VHV. Die DBV
verlangt nun 46,- für den vorläufigen Versicherungsschutz. Vertragsbeginn
beim Vertrag der VHV ist natürlich der Tag der Zulassung.

Ist dies so üblich und zulässig?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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