Gefahrerhöhung leerstehendes Haus

19.08.2004 10:11:38

Sehr geehrte Kollegen,
eine Kundin ist zwecks Veräußerung aus ihrem Haus ausgezogen. Ein
Immobilienmakler wurde eingeschaltet. Dem VR wurde der Leerstand mitgeteilt.
Nun hat er die Kündigung wegen Gefahrerhöhung angekündigt.
Es gibt zwei OLG Urteile die besagen, dass ein Leerstand nicht automatisch
eine Gefahrerhöhung ist. Hinzukommen muss ein "...Verwahrlosungszustand, der
einen Anziehungspunkt für Unbefugte darstellt...". Außerdem könne der VN
...durch Sicherungsmaßnahmen diese Gefahrerhöhung ausgleichen...".
Hat noch jemand weitere Schützenhilfe für das Gespräch mit dem VR?
Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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