Gemietete Und Geliehene Gegenstände

26.05.2004 10:17:58

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ich habe einige Fragen in Bezug auf gemietete und geliehne Gegenstände.

Mein Kunde ist Mitglied einer Online-Redaktion, die verschiedene
Sportgeräte, von den Herstellern zur Verfügung gestellt bekommt
um sie zu testen. Diese Tests geschehen sowohl im In- als auch im
Ausland. Nach dem Test sollen die Materialien an den Hersteller
zurückgegeben werden.

Der Kunde hat nun gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, die
Sportgeräte gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.

Nun die Fragen:

1) Fallen die Sportgeräte unter die Regelung für GELIEHENE Gegenstände,
oder hat dieses zur Verfügung stellen eine andere rechtliche Grundlage?

2) Falls ja, welcher PHV-Versicherer bietet Deckung für geliehene
Gegenstände/Sportgeräte (Welche Sportgeräte und welche Summe)?

3) Falls nein, gibt es eine andere Form der individuellen Absicherung dieses
Risikos?

4) Gibt es eine Möglichkeit die Redaktion über eine andere Versicherung
abzusichern, so das die einzelnen Mitglieder keinen individuellen
Schutz brauchen?

5) Gibt es eine Versicherung, die der Hersteller abschließen kann, um
dies abzusichern?

Ich danke Ihnen im Voraus und wünsche Ihnen Frohe Ostern

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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