Girokonto auf Guthabenbasis

30.08.2005 15:45:58

Liebe Kollegen!

Zum Thema Girokonto auf Guthabenbasis gibt es Seitens des des Zentralen
Kreditaussuses der Banken
(http://www.zentraler-kreditausschuss.de/index.php?theme=girokonto.htm) eine
sog. Selbstverpflichtung, jedem einen Girokonto einzurichten. Hierbei gibt
es auch div. Ausschlüsse zu beachten.

Ein einklagbaren Anspruch auf Einräumung eines Girovertrages hat bis dato
das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urt. 24.4.2003 – 21 S 1/03 (AG
Charlottenburg)) rechtskräftig entschieden. Die [Name ausgeblendet] Entscheidung Urteil
(LG Bremen Urteil 2 O 408/05 vom 16.06.2005) hat sich auf die Berliner
bezogen und gleichsam auf eine Stellungnahme der Bundesregierung vom
3.6.2000 (BT-Drucks. 14/3611) gestützt, mit dem Argument, dass der
Gesetzgeber die Notwendigkeit eines Anspruchs auf einen Girovertrag sah,
doch die Selbstverpflichtung als ausreichend erachtete.

Die Berliner Entscheidung kann im Volltest bei mir abgefordert werden.

Herzliche Grüße,

[Name ausgeblendet]

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