Gothaer

24.02.2005 10:47:32

Hallo Hr. [Name ausgeblendet],

von der Gothaer erhielt ich im November 2004, nachdem
Besichtigungsunterlagen und Deckungsaufträge zu bestehenden Verträgen zur
Wohngebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung für ein Gewerbeobjekt
angefordert wurden, folgendes Antwortschreiben:

"Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

mit Bezug auf Ihre Nachricht vom ... müssen wir Ihnen mitteilen, dass die
von Ihnen angeforderten Unterlagen aus dem Jahre 1990 stammen. Wir bitte um
Verständnis, dass wir auf diese Unterlagen nicht mehr zugreifen können und
Ihnen diese daher nicht zur Verfügung stellen können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich ....."

Es handelt sich um keinen Tippfehler, die Versicherungspolicen wurden
tatsächlich erst 1990 ausgefertigt!

Seit der Diskussion unter "experten.de" Anfang 2003 über das Vorgehen der
Gothaer bei Policenversendungen und dem geführten Schriftwechsel zwischen
BAfin, Experten.de und Gothaer hat sich meiner Meinung nach jedenfalls
nichts geändert. Versicherungsscheine wurden weiterhin ohne Bedingungen an
die Kunden versandt, der Makler erhielt entsprechende Bedingungswerke nur
auf ausdrückliche Anforderung. Und ob dann diese Bedingungen tatsächlich
auch Vertragsbestandteil wurden habe ich bis heute noch nicht herausfinden
können!

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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