Grenzen der KFZ-Haftpflicht ?

31.10.2003 19:45:50

Sehr geehrte Damen und Herren der Liste,

unlängst ist uns bei einem KFZ-Haftpflichtschaden eine Entscheidung des
Versicherers (hier) Allianz zugegangen, die mich doch überraschte:

Hier der Sachverhalt: Der LKW-Fahrer eines unserer Kunden fuhr in Berlin
eine Gaslaterne um. Der reine Sachschaden an der Laterne wurden von der Allianz,
als dem zuständigen KFZ-Versicherer, korrekt reguliert. Allerdings gibt es
noch Schadenersatzansprüche eines Baubetriebs, der auf einer Baustelle in
direkter Nähe arbeitete. Wegen des ausströmenden Gases wurde die ganze Baustelle
von der herbeigerufenen Feuerwehr sofort wegen Explosionsgefahr evakuiert.
In Folge dieser Sperrung des Gebiets standen dort einige Stunden alle Räder
still. Die Baubetriebe fordern jetzt von unserem VN Schadenersatz, den sie der
Höhe nach auch plausibel dargestellt haben. Es geht um etwa 2000 Euro.
Die Allianz wies den Versicherungsschutz für unseren VN ab. Die Begründung:

Bei der Evakuierung einer Baustelle handelt es sich um einen mittelbaren
Schaden, für den aus der Kraftfahrthaftpflicht keine Deckung besteht.

Der Verweis auf die Vermögensschadendeckung im § 10 der AKB wurde ebenfalls
als nicht relevant zurückgewiesen. Dort steht das Versicherungsschutz
besteht, wenn Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Sach –oder
Personenschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen. Dass der
Zusammenhang zum Sachschaden, nämlich der umgefahrenen Gaslaterne, eindeutig
herstellbar ist, kann nicht bestritten werden.

Die Betriebshaftpflichtversicherung lehnt die Regulierung ebenfalls ab, da
in dieser der Betrieb von Kraftfahrzeugen logischerweise sowieso nicht
versichert ist.

Fazit: Der Firmeninhaber muss den Schadenersatz selber zahlen, denn am
haftungsrelevanten Verschulden kann nicht gezweifelt werden. Oder?

Hat jemand von Ihnen bereits einmal etwas Ähnliches erlebt?

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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