Haarwildschäden und 1000 EUR SB

22.09.2005 17:59:41

Liebe VHV,

was denkst du dir dabei?

In der Teil- und Vollkaskoversicherung gelten folgende Einschränkungen:

Bei Haarwildschäden besteht eine generelle Selbstbeteiligung von 1000 EUR,
unabhängig welche Selbstbehaltvariante ausgewählt wurde.

(Rundschreiben September 2005 - Neuer Kfz-Tarif ab Oktober 2005)

Mit freundlichem Gruß

[Name ausgeblendet]

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