Haftpflicht: Schaden nach Ablauf der Nachhaftung

28.02.2006 09:19:49

Liebe Listenteilnehmer,

folgender Sachverhalt:

VN hat eine Berufshaftpflicht (Architekt). Diese endet im Jahr 1998
aufgrund Risikowegfalls. VN schließt zunächst keine neue Berufshaftpflicht
ab. Im Jahr 2006 tritt ein Schaden ein.

Eine 30-jährige Nachhaftung wurde nicht vereinbart, es besteht somit
keine Deckung (für die Abwehr des unberechtigten Anspruchs, da
Verjährung für diesen Anspruch vorliegt).

VN ist nun der Meinung, der VR hätte ihn auf die Folgen der Beendigung
des Vertrages ohne sofrtigen Neuabschluss hinweisen, bzw./oder
die 30-jährige Nachhaftung anbieten müssen.

Nun ist mir bekannt, dass es eine geschäftsplanmäßige Erklärung
der Versicherer hierzu gibt, wonach sich diese in der Tat dazu
verpflichten, den VN "zu warnen".

Ist Ihnen bekannt, wo man hierzu nähere Informationen finden kann, bzw.
wie die Rechtslage ist, wenn ein entsprechender Hinweis nicht erfolgt ist?

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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