Haftpflicht für Grundstück/Badeteich

08.02.2016 14:49:38

Hallo zusammen,

einer unserer Kunden plant die Pachtung eines Grundstücks auf dem sich ein Badeteich befindet.
Der Kunde möchte dieses Grundstück ausschließlich seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter können das Grundstück und den Badeteich nutzen.
Es gibt keinen Bademeister oder anderes Personal, welches für die Sicherheit verantwortlich ist.

Bei welchen Versicherer lohnt sich eine Anfrage zwecks Haftpflichtversicherung?

Wir sind für jeden Tipp dankbar!!

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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08.02.2016 15:16:09

Der erste Schritt ist der Haftpflicht-VR des Betriebes!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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08.02.2016 15:20:58

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Ihr Kunde wird doch wohl eine Betriebshaftpflicht-Versicherung besitzen.

In der sind normalerweise gepachtete Grundstücke, die betrieblich genutzt
werden,

prämienfrei mitversichert.

Sie müssen m. E. lediglich darauf achten, dass Ansprüche der Mitarbeiter
gegen die

Firma gedeckt oder falls nicht, ab Pachtung-Beginn mitversichert sind.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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08.02.2016 16:49:05

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es könnte fraglich sein, ob die Überlassung an Arbeitnehmer zur
Freizeitgestaltung eine betriebliche Nutzung darstellt bzw. eine
betriebliche Tätigkeit, laut Versicherungsbedingungen. Andernfalls könnte
dies ggf. schon gar kein Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung
sein.

Ferner gibt es Ausschlüsse dieser Art:

"Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten, die weder
dem versicherten Betrieb oder Beruf eigen, noch sonst dem versicherten
Risiko zu zurechnen sind."

Warum soll es dem versicherten betrieblichen Risiko zuzurechnen sein, wenn
die Arbeitnehmer in der Freizeit im Badeteich schwimmen dürfen, auf
irgendeinem Grundstück, das der Betrieb gepachtet hat?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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08.02.2016 18:42:10

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

bei allem Respekt, aber hier muss ich Ihnen leider vollständig
widersprechen.

Solche oder ähnliche Firmen-Arbeitnehmer-Motivations- und
-Identifikations-Verbesserungs-/

Förderungs-Maßnahmen gibt es schon seit mindestens 30 Jahren in vielen
Firmen u. vor allem

in Industrie-Unternehmen unter dem Titel ‘Corporate Identity im
Unternehmen-Innen Bereich‘.

Ich hatte einerseits selber im 1. Drittel meines Berufslebens als
Underwriter zu bestehenden

Betriebs-Haftpflicht-Versicherungen derartige beruflich-private Aktionen,
Einrichtungen usw.

dementsprechende Mitversicherungen zu zeichnen u. zu implantieren sowie
andererseits

später solche durchweg positiven Unternehmensmaßnahmen genießen dürfen.

Vor dem Hintergrund ‘Corporate Identity im Unternehmen-Innen Bereich‘ sind
übrigens sol-

che Mitversicherungswünsche von Kunden u. diesbezügliche
Versicherer-Dokumentierungen

längst Routine, wenn nicht gar die Besonderen Bedingungen u. Erweiterungen
zur Betriebs-

haftpflichtversicherung je nach Versicherer schon einige davon von
vornherein enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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