Haftpflicht für ein freiwillges Praktikum in einer Kfz-Werkstatt

16.07.2004 12:39:33

Hallo Liste,
ein junger Kunde 20 Jahre, hat seinen Wehrdienst abgeleistet und studiert.
Jetzt möchte er freiwillig ein Praktikum in einer Kfz-Werkstatt machen. Die Personalabteilung hat einen Versicherungsnachweis für Haftpflichtansprüche aus seiner Praktikumtätigkeit gefordert.
Besteht hier nicht eine Deckung über die Betriebshaftpflicht? PHV sieht so etwas nicht vor.
Wer kann mir hier helfen??? Danke!!!
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...