Haftpflicht Öffentlicher Dienst

06.10.2015 10:14:57

Guten Tag werte Kollegen,

welcher Versicherer übernimmt für z.B. eine Krankenschwester folgende Schäden, die:

- außenstehenden Dritten,
- dem Dienstherrn, der versucht beim Versicherungsnehmer Regress zu nehmen,
-dem Dienstherrn [Name ausgeblendet]seines Eigenschadens, welchen ihm der Versicherungsnehmer zugefügt hat,

entstehen.

Danke für Hinweise, bekannt sind Inter.

Ihr

[Name ausgeblendet]

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06.10.2015 12:57:27

Versuchen Sie es mal bei der Helvetia, die haben sehr differenzierte Tarife im Öff-Dienst!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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06.10.2015 14:58:58

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wer versichert denn Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft wegen ihrer Haftung
gegenüber dem Arbeitgeber und ggf. Dritten, die bei der Tätigkeit geschädigt
werden?

Selbst wenn der Arbeitgeber wegen durch seinen Arbeitnehmer verursachten
Schäden z.B. über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist, geht
der Anspruch des Arbeitgebers auf Regress gegenüber dem Arbeitnehmer gem. §
86 VVG auf den Versicherer über, der diesen ganz sicher geltend machen wird.

Schließlich haften alle Arbeitnehmer schon bei Fahrlässigkeit - und die
Krankenschwester könnte ja auch in einem privaten Krankenhaus angestellt
sein.

In der Privathaftpflicht ist es vielleicht nicht enthalten?

Ich meine, wenn der Baggerfahrer den Bagger in die Baugrube kippt, kann das
doch schon zu einem Schaden führen, der ein paar 10.000 EUR betragen kann.
Vielleicht hat er sein Smartphone versichert, aber seine Arbeitnehmerhaftung
wurde vergessen?

Wie behandeln denn Vermittler die Frage der Arbeitnehmerhaftung und der
evtl. Versicherung dafür?

Wenn Sie bei der Durchsicht der Versicherungsunterlagen feststellen, dass
der Kunde sein Smartphone versichert hat, eine Brillenversicherung,
Glasversicherung, Versicherung für Zahnvorsorge inkl. professioneller
Zahnreinigung, und eine Unfallversicherung hat, aber keine Berufsunfähigkeit
und keine Arbeitnehmerhaftung abgesichert hat, was würden Sie ihm da
empfehlen?

Außer Versicherungen gibt es noch die GUV/FAKULTA, eine Arbeitsgemeinschaft
der DGB-Gewerkschaften, die als gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung
der DGB-Gewerkschaften gegen 21 EUR Jahresbeitrag ihren Mitgliedern in
solchen Fällen der Arbeitnehmerhaftung u.a. finanziell hilft. Beispiele aus
der Homepage der GUV Fakulta:

- Beim Ausbaggern einer Baugrube kippte Baumaschinist L. mit seinem Bagger
um. Gesamtschaden 16.362 Euro. Vor dem Arbeitsgericht wurde Kollege [Name ausgeblendet]. zu
einem Schadenersatz in Höhe von 5.625 Euro verurteilt.

Die GUV/FAKULTA unterstützte mit 4.800 Euro Schadenersatzbeihilfe.

- Pfleger A. versäumte es, eine Bewohnerin regelmäßig bei längerer
Bettlägerigkeit korrekt umzulagern. Es trat dadurch ein Druckgeschwür auf.
Eine mehrwöchige stationäre Behandlung wurde erforderlich. Da A. schuldhaft
Pflegemaßnahmen ohne die notwendige Sorgfalt ausgeführt hat, muss er Ersatz
für die Kosten der Krankenhausbehandlung leisten.

Ein Fall für ver.di und die GUV/FAKULTA.

Ferner sehen manche Tarifverträge eine Begrenzung der Haftung des
Arbeitnehmers auf z.B. drei Monatsgehälter vor sowie die Verpflichtung, den
Schadenersatz in angemessenen Raten zahlen zu dürfen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.10.2015 12:44:56

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

die erste Frage von Herrn [Name ausgeblendet]ich noch einmal aufgreifen. Gibt es Versicherer, die Menschen in der Privatwirtschaft absichern bzgl. ihrer Haftung gegenüber dem Arbeitgeber und ggf. Dritten (während ihrer beruflichen Tätigkeit)?

Die Haftpflichtkasse Darmstadt hat in ihren Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung so Beispiel den folgenden Passus:

Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des VN für Schäden
aus betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeiten für
unmittelbar dem Arbeitgeber/Dienstherrn [Name ausgeblendet]Arbeitskollegen
zugefügten Sachschäden. Die Höchstersatzleistung des
Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten
Versicherungssumme auf 2.500 EUR je Schadenereignis begrenzt.
Die Selbstbeteiligung (SB) hierfür beträgt 150 EUR. Ausgeschlossen
bleiben Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.

Tatsächlich eingetretene Fälle kann ich in meiner 25 jährigen Tätigkeit nicht vermelden außer Schlüsselschäden im wesentlichen bei Beamten/Lehrern.

Vielen Dank für Ihre Antworten und freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.10.2015 12:52:42

Hallo,

die HKD hat in ihren neuen Tarifen dieses Risiko auch mit höheren Summen versichert und es gibt praktische Fälle, wenn auch selten, denn entweder die sind mit einer Kündigung des AN und damit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung verbunden, oder der AG verzichtet darauf. Tarifvertragliche Limitierungen zeigen das Problem und als Makler muß man es beraten und wissen.

Im öff. Dienst gibt es das Risiko unbegrenzt und als Versicherer sind Inter und DBV bekannt, leider sichert die HKD das spezifische ÖD Risiko
nur bei Lehrern ab.

Beste Grüße,

[Name ausgeblendet]

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