Haftpflichtschaden

25.08.2005 12:57:24

Hallo Kollegen,

eine Kundschaft von mir war beim Tauchen und hatte unter Wasser Panik bekommen. Sie versuchte sich am Tauchpartner festzukrallen und dabei riss Sie Ihm den Tauchcomputer vom Handgelenk.

Der VR lehnt nun den Schaden ab, mit der Begründung, dass dies kein Sachschaden im Sinne der AHB ist, da dieser weder beschädigt noch vernichtet wurde.

Ist das wirklich so? Bzw. besteht doch Schadenersatzanspruch?

freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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