Haftung bei Schlüsselverlust, Fahrlässigkeit

03.03.2009 10:02:48

Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich eines Schadensfalles (PHV Schlüsselverlust) stellt sich die
Frage, ob der VN fahrlässig handelt, wenn er in einer vollbesetzten
Kneipe darauf vertraut, dass der Partner unaufgefordert auf die Tasche
aufpasst, während der VN zur Toilette geht. Die Tasche war ca. 50 sec.
vollkommen unbeaufsichtigt.

Kennt jemand Urteile in ähnlichen Fällen ?

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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