Haftung einer Physiotherapeutin

18.04.2005 15:51:04

Sehr geehrte Kollegen,

eine Kundin ist angestellte (!) Physiotherapeutin. Es existiert eine
schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Laut dieser kann sie
vom Arbeitgeber haftbar gemacht werden, falls sie versäumt Historien zu
schreiben
und falls dem AG daraus ein Scaden entsteht !

Mich interessiert mal ihre persönliche Meinung bzw. ihre Erfahrungen mit
einem
solchen Fall. 1. Dürfte der Arbeitgeber sie tatsächlich haftbar machen ! 2.
Wenn ja,
kann sich die Kundin gegen dieses Risiko versichern ? 3. Normalerweise ist
das
Fehlverhalten von Angestellten ja über die Berufshaftpflicht des
Arbeitgebers versichert,
wie sieht es mit dem Versäumniss "Schreiben von Historien" aus, sind die
daraus resultierenden Schäden im Rahmen der Berufshaftplicht abgedeckt ?
Selbstverständlich erwarte ich keine Rechtsberatung, sondern nur
einige laienhafte Meinungen.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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