Haftung für Makler bei Kundenscheidung

13.07.2004 10:29:49

Hallo Listenmitglieder,

ein gemeinsames Ehepaar hat über uns Investmentfonds in nicht geringer Höhe
gekauft und werden auch von uns entsprechend betreut. Jetzt hat die Ehefrau
bei uns angerufen und wollte einen Großteil abheben. Soweit kein Problem.
Auf die Frage ob sie allein rankommt oder der Mann mit unterschreiben muß
haben wir die korrekte Auskunft gegeben, daß nach den Geschäftsbedingungen
bei gemeinsamen Konten es ausreicht, wenn einer unterschreibt.

Auf unsere Frage wofür das Geld denn verwendet wird kam die Antwort, daß sie
sich von ihrem Mann scheiden lassen möchte und sie möchte nicht daß der Mann
das Geld vor der Scheidung ausgibt.

Kurz danach hat der Ehemann angerufen und die selben Fragen gestellt. Die
wir wahrheitsgemäs beantwortet haben.

Jetzt stellt sich für uns folgende Thematik: Jeder kommt einzeln an das
Geld. Bisher wurde auch der Schriftwechsel bzgl. der Fonds beider über uns
und nicht direkt an die Gesellschaft geschickt. Wenn jetzt einer kündigt,
haben wir die Verpflichtung es dem anderen mitzuteilen und wenn wir es nicht
mitteilen, machen wir uns evtl. haftbar?

Es wäre nett wenn wir einige informative Antworten bekommen könnten.

Mit freundlichen Grüssen

[Name ausgeblendet]

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