Haftung...???

18.01.2005 16:53:13

Mit den 50,- € etc. meinten Sie ja wohl pro Stunde oder ?
Und da es kein rechtsverbindliches Protokoll gibt, kann es da dann evtl. auch noch passieren, daß dieses vor Gericht als fehlerhaft eingestuft wird... Dann wird der Kunde auch noch das Honorar wiederhaben wollen ...

Mein Versuch, ein Protokoll über meine VSH ( hier AXA ) zu bekommen, wurde mit dem Kommentar abgeschmettert: Dieses wäre unerlaubte Rechtsberatung- ich solle einen RA meines Vertrauens aufsuchen.

Drei Seiten Protokoll für eine KFZ bis zu 11 Seiten für eine LV - was kommt dann bei der Kapitalanlage bei raus ?
Muß ich dem Kunden dann jede Seite des Aktienfondsprospektes erklären und unterschreiben lassen ???

Irgendwie muß sich da der Gesetzgeber wohl etwas brauchbares einfallen lassen...

Gruß

[Name ausgeblendet]

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