Haftung im Hotel für gestohlene Schuhe

25.02.2011 12:52:19

Frage: wer kennt ein Grundsatzurteil für den fgd Fall?

Ort: Europapark Rust; Hotel Colosseo (29.12.10)
Im Hotel beim Kinder-Terminal (Spielplatz mehrgeschossig wegen Rutsche) müssen die Kinder die Schuhe ausziehen. Ein "Schild: Keine Haftung..." soll eine evtl. Haftung bei Diebstahl von Schuhen die Verantwortung des Hotels ausschließen.

Schuhe wurden gestohlen.
Hotel und deren Versicherung (R+V) verweisen auf das Schild und lehnen Haftung ab.

Das kann meines Erachtens nicht sein, weil keine Vorsorge/Vorrichtung getroffen wurde/wird, damit die Schuhe vor Diebstahl sicher abgestellt werden können, wie zB am Pool in verschließbaren Spinden.
Die Schuhe im Auge behalten ist ebenfalls unmöglich wegen der Mehrgeschossigkeit.

Kann jemand weiterhelfen? Vielen Dank

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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