Hanse Merkur - hartnäckige Ignoration des Maklerauftrags
Hallo Liste,
ich betreue als Korespondenzmakler einen Kunden bei der Hanse Merkur.
Bei diesem Kunden, welcher auch glücklicherweise der einzige ist, welcher einen
Vertrag bei dieser Gesellschaft hat habe ich bereits in 2007 meinen Maklerauftrag
vorgelegt.
Rückmeldung, Bestätigung = Fehlanzeige
Sodann wurde ein Teil eines Tarifs von mir gekündigt.
Rückmeldung, Bestätigung = Fehlanzeige
Sodann hat der Kunde der Hanse Merkur ein Schreiben gesendet, das Sie -wie auch
im meinem Maklerauftrag stehend- doch bitte seinen Wunsch akzeptienen mögen und
sämtlichen Schriftwechsel über mich führen sollen.
Rückmeldung, Bestätigung = Fehlanzeige
Auch Ende 2008 kam es zu einer weiteren Teilkündigung eines Vertrags
Rückmeldung, Bestätigung = Fehlanzeige, sondern weiterhin die Beiträge abgebucht.
Wir haben die Abbuchung sodann stornieren lassen.
Ich ein Schreiben an die Hanse Merkur, das aufgrund von 242 BGB die Kündigung nun wirksam
ist und die Einzugsermächtigung widerrufen. Gleichzeitig darum gebeten mit dennoch die
Kündigung zu bestätigen sowie den Schriftwechsel über mich zu führen.
Rückmeldung, Bestätigung = Fehlanzeige
Stattdessen bekommt wiederum der Kunden ein Schreiben wo er gefragt wird, warum er die
Abbuchung storniert hat.
Was macht man mit so einer Gesellschaft ?
mit freundlichen Grüßen
[Name ausgeblendet]
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