Hartz IV / "Verzichtserklärung"

20.08.2004 22:09:24

Hallo werte Kollegen,

1. mir ist um die Ohren gekommen, dass der VN eine Art "Verzichtserklärung"
unterzeichnen kann, mit der er sich verpflichtet, seinen
Altersvorsorge-Vertrag definitiv nur für die persönliche AV ab 60/65
Lebensjahr verwenden wird. Dadurch komme die Regelung im Hartz IV nicht bzw.
"schwächer" zum Tragen.

Ich bitte um Surf-Tips (Websites mit diesem Thema) bzw. Aufklärung
diesbezüglich...bin zum Durchlesen des Hartz IV Werkes noch nicht gekommen.
:(

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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