Hausrat, Gefahrerhöhung nach Antragstellung

15.03.2010 11:08:09

Sehr geehrte Listenteilnehmer,

bei alleinstehenden Senioren habe ich jetzt schon öfter festgestellt, dass
diese nach einem längeren Klinikaufenthalt und

anschließender Reha, Ihre Wohnung mitunter länger als 60 Tage nicht
bewohnen.

Meine Frage hierzu:

Sind diese 60 Tage im Kalender oder am Stück des unbewohnt sein zu rechnen?

Kennt jemand ein VU, wo dieser Zeitrahmen größer ausgelegt ist?

Hat jemand Erfahrung, welche Zuschläge und für welche
Überschreitungszeiträume erhoben werden?

Bei genanter Kundengruppe liegt meiner Meinung nach ein hoher Bedarf vor,
denn häufig leben diese Senioren nach einem

Klinik- oder Reha Aufenthalt anschließend zur Genesung in der Wohnung bei
Ihren Kindern, Geschwister, Verwandten usw.

Aber die eigene Wohnung bleibt noch bestehen.

Hausrat, Gefahrerhöhung nach Antragstellung

die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für
den Einzelfall vereinbarte längere

Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird;
beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während

der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält,

Herzlichen Dank im Voraus

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...