Hausrat - Glaubhaftmachung nach ED-Schaden
Folgender Sachverhalt:
Dem erwachsenen Sohn des VN werden aus einem Tiefgaragen-Käfig große Teile seiner Angelausrüstung gestohlen. Tatbestand ED ist gegeben und ein Sichtschutz an der Gittertür war/ist vorhanden.
Der Gesamtschaden beträgt 3500 €.
70% der Schadenshöhe wurden beleghaft nachgewiesen.
Der VR erstattet nun lediglich 2.500 €, unter dem Hinweis, dass der Geschädigte nachweispflichtig sei, dass die tatsächlich abhandengekommenen Sachen den Wert von 3.500 € hatten.
Vorstandsbeschwerde war erfolglos.
Nun ist eine Angelausrüstung mit diesem Wert natürlich nichts gewöhnliches, zumind. nicht für den Aussenstehenden.
Bei einem leidenschaftlichen Hard-Core-Hobbyangler scheinen solche Werte jedoch normal zu sein.
Hier sollte der beleghafte Nachweis i.H.v. 70% für die Glaubhaftmachung doch genügen.
Wer hat schon über sein gesamtes Hab und Gut entsprechende Belege.
Gibt es hierzu vielleicht entsprechende Urteile o. ä. ?
Über Google bin ich nicht fündig geworden.
[Name ausgeblendet]
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