Hausrat - Glaubhaftmachung nach ED-Schaden

27.05.2010 14:30:22

Folgender Sachverhalt:

Dem erwachsenen Sohn des VN werden aus einem Tiefgaragen-Käfig große Teile seiner Angelausrüstung gestohlen. Tatbestand ED ist gegeben und ein Sichtschutz an der Gittertür war/ist vorhanden.

Der Gesamtschaden beträgt 3500 €.

70% der Schadenshöhe wurden beleghaft nachgewiesen.

Der VR erstattet nun lediglich 2.500 €, unter dem Hinweis, dass der Geschädigte nachweispflichtig sei, dass die tatsächlich abhandengekommenen Sachen den Wert von 3.500 € hatten.

Vorstandsbeschwerde war erfolglos.

Nun ist eine Angelausrüstung mit diesem Wert natürlich nichts gewöhnliches, zumind. nicht für den Aussenstehenden.
Bei einem leidenschaftlichen Hard-Core-Hobbyangler scheinen solche Werte jedoch normal zu sein.

Hier sollte der beleghafte Nachweis i.H.v. 70% für die Glaubhaftmachung doch genügen.
Wer hat schon über sein gesamtes Hab und Gut entsprechende Belege.

Gibt es hierzu vielleicht entsprechende Urteile o. ä. ?

Über Google bin ich nicht fündig geworden.

[Name ausgeblendet]

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