Hausrat

16.07.2007 11:38:05

Guten Tag,

ist einem von Ihnen ein Anbieter bekannt, der auch das Stehlen von Kinderspielzeug, Dreirädern... vom Grundstück versichert?

Vielen Dank im Voraus.

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 15:40:41

Wann ist eine Einbauküche schon mal tatsächlich eine Einbauküche? Eher nie! Denn ein zugesägtes Brett ist noch kein Einbau!

Fußböden + Fliesen sind für mich Gebäudeschäden, die habe ich noch nie in die Hausrat-Versicherung reingenommen!
Warum sollte der Kunde hier auch ED versichern?

Bislang hatte ich keinen Schadensfall in diesem Bereich!

Glück auf!

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 16:34:40

KollegInnen,

ein schönes Beispiel für die Mitversicherung von Gebäudebestandteil der Hausratversicherung, zum Beispiel für Wohnungseigentümer die Einbauküche, das selbst verlegte Parkett, Wandschrank usw. sind dann ganz sinnvoll in der Hausratversicherung untergebracht, wenn beispielsweise die Gebäudeversicherung eine hohe Selbstbeteiligung hat, weil es sich um Einzelfälle vielen Häuser handelt die ständig Wasserschäden haben. Zweites Beispiel ist Vandalismus nach einem Einbruch, dass wir die Gebäudeversicherung auch wenig interessieren. Einige Dinge davon sind auch für Mieter interessant. Aber der Versicherer muss das anbieten. Für das Parkett hatte ich die Versicherer vorher gefragt, einer sagte nein der andere ja.

Alles Gute

Hans Anton [Name ausgeblendet]

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 16:56:32

..gehe mit Kollege [Name ausgeblendet] !

Eine verdeckte 18.ner Dübelschraube im Hochhängeschrank führt nicht
unbedingt zur einer "fest verbundene Einbauküche mit der Gebäudewand " Bis
dato haben sich aber auch keine Hausratversicherer gesträubt Schäden daraus
zu ersetzen ...

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 17:47:19

Guten Abend Herr [Name ausgeblendet],

grml.... nur weil ihr da "oben" keine gescheiten Küchen habt ^^

Hier in der Region kostet ne Einbauküche mal schnell 30. - 40.000 Euro.
Da ist nix mit das regulier ich mal auf Kulanz.

Da haben wir es die ganze Zeit von Haftung ;=))) und dann bekomm ich solch
"schnoddrige" Aussagen.

Ich wünsche keinem einen Beratungsfehler, nur weil der Mieter mal deutlich hochwertiger
selbst Hand angelegt hat, und der Vermieter eine 08/15-Deckung in Gebäude hat.

Wollte es nicht so ganz kompliziert in der Anfrage gestalten - aber Vandalismus ist eine
ganz nette Erfahrung - das wünsche ich keinem von Ihnen (hatte dies nun schon Zwei-Mal).

Und da stehen die Gebäudeversicherer niemals als Erster in der Schlange und rufen laut:

"Alles kein Problem"

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 17:52:32

Es gibt eine einfache Faustformel was Hausrat ist:
Alles was umgezogen werden kann (= beweglich)!

Tapeten können nicht umgezogen werden, gleiches gilt für eingebaute
Maßanfertigungen, verlegtes Parkett und dem Raum angepasste, festverklebte
Teppichböden.

Die 08/15 Einbauküche, die zwar wie die Schrankwand in der Wand verdübelt
ist, kann aber sehr einfach abgeschlagen und andernorts wieder aufgebaut
werden.
Anderes gilt nur, wenn die speziell an den Raum angepasst und eingebaut sind
(Dachschrägen, Rundungen u.a.m).

Ist die Abgrenzung schwierig gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Mit dem Versicherer abstimmen (nie ganz dumm)
2. Gebäude und Hausrat beim selben Versicherer in Deckung geben. ;)

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 17:58:52

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet],

wenn Ihr Mieter der Auffassung ist, dass die Einbauküche mit dem Einbau zum
Gebäudebestandteil wird, dann hätte er mit dem Einbau seinem Vermieter ein
40.000 EUR Geschenk gemacht.
So ist deutsches Recht.

Da weder Ihr Mieter noch Sie das wirklich wollen, können Sie sich diese
Überlegung direkt wieder klemmen.
Wäre es so, dann hätten Sie keinen Maklerauftrag für die Küche.
Ausnahme:
Auch der Vermieter wäre bei Ihnen Kunde.
Aber dann müssten Sie die Interessen des Vermieters vertreten und nicht die
des Mieters - der hat ja keine eigene Küche mehr ...
... Alles klar?

Als solider Makler händigen Sie Ihrem Kunden eine Hausratliste aus die der
auszufüllen hat und so seine VS selbst bestimmt.
Für alles von einem bestimmten Wert die Belege bzw. Belegkopien mit abheften
/ beilegen.

Das hat zwei Vorteile:
1. Korrekte Ermittlung der VS (Reserve für Neuanschaffungen nicht vergessen)
2. Im Schadensfall können Sie den Nachweis über die vorhandenen Sachen sehr
einfach führen - was gerade für die hochpreisigen Dinge sehr Vorteilhaft
ist.
3. Als Makler sind Sie fein heraus - egal ob es der Kunde macht oder nicht.

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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01.07.2014 18:10:43

Guten Abend Herr [Name ausgeblendet] ,

*lach* ..auch bei uns sind die etwas teuren Küchen ala`Poggenpohl, Siemens
oder auch Vorwerk ( die hier netterweise eine große HV haben..) schon durch
gedrungen !

Kollege [Name ausgeblendet]es ,finde ich ,auf den Punkt gebracht ..die alte
Faustformel "Dreh das Haus um und alles was sich bewegt oder herausfällt ist
Hausrat " ist hier sehr passend ! ..umso passend finde ich neben dem 19.ner
Dübelschrauben Spruch meines damaligen sehr guten BWV Ausbilders die zweite
Aussage seinerseits genauso gut : Im Zweifelsfall versuchen (wenn möglich
..) HSR ,VWG, PHV bei einem Versicherer unterzubringen ..so sind
übergreifende Schäden nicht das Problem....oben genannte Abgrenzungsgedanke
dann auch weniger ..

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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