Hausratversicherung bei Unbewohntheit

05.12.2010 22:43:46

Sehr geehrte Kollegen,

folgende Konstellation gilt es für mich zu lösen:

Ein Mandant erbt eine Eigentumswohnung 700 Kilometer entfernt. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus und ist seit dem Erbfall unbewohnt und wird im Januar auch total geräumt und über einen Makler zum Verkauf angeboten. Es besteht eine Hausratversicherung. Der Versicherer will laut seinen Bedingungen ab den 61. Tag einen Beitragszuschlag von 1 Euro je 1.000 € VS wegen dem Unbewohnt sein der Wohnung. Soweit kann ich noch mitgehen.

Meine Frage, welche Gefahren können sich überhaupt noch verwirklichen?
Feuer: ja, aber der Inhalt ist ab Januar raus (zur Zeit auch keine wirkliche Summe). Tapeten und Laminat könnte untergehen, andere Sachen wie Fenster müssten doch über die Wohngebäudevers.(vorhanden) abgesichert sein?
ED/Vandalismus: Zu holen ist nichts mehr, aber bei Vandalismus sehe ich ein Problem (z.B. Herausreißen der Armaturen)
LW: Wasser ist abgestellt, könnte höchstens ein Schaden im Rohrsystem (Strang) sein, ebenfalls abgesichert Wohngebäude
St/Hagel sehe ich auch keine Probleme, solange die Fensterscheiben halten

Habe ich jetzt etwas vergessen, ist eine Hausratversicherung überhaupt noch zwingend notwendig? Manchmal denkt man ja zu eng.
Danke für Ihre Meinungen schon mal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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