Herausgabe von Beratungsprotokollen

12.12.2007 10:02:46

Hallo KollegInnen,

in den letzten Tagen erreichten mich diverse Nachträge zur Courtagezusage. Dabei ist mir aufgefallen, dass einige Versicherer auch Makler "verpflichten", Beratungsprotokolle auf Anfoderung jederzeit herauszugeben. Meines Wissens ist das bei Merhfachagenten durchaus angebracht, bei Maklern fällt mir aber keine Veranlassung geschweige denn Rechtsgrundlage für eine solche Klausel ein.

Wie sehen Sie das Thema?

Wie reagieren Sie auf solche Klauseln, die aus Sicht mancher Versicherer auch ohne Gegenzeichnung gelten sollen?

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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