Hilfe bei Schadensbeurteilung

08.04.2009 12:45:26

Liebe Kollegen,

Sohn des VN wird von seinem Freund aufgefordert mit dessen Moped den
gemeinsamen Freund nach Hause zu fahren. Sohn willigt ein und fährt mit
dem gemeinsamen Freund auf dem Moped des anderen Freundes los. Unterwegs
stürzen beide und das Moped wird beschädigt. Ist der Sohn des VN für den
entstandenen Schaden haftbar zu machen? Wenn ja, zahlt die
Haftpflichtversicherung nur, wenn Schäden an geliehenen Sachen mit
eingeschlossen sind oder wenn Gefälligkeitshandlungen eingeschlossen
sind? Ich vermute hier einen Sachschaden aus Gefälligkeitshandlung, für
den der Sohn des VN nicht haftbar zu machen ist. Wird diese Auffassung
von Ihnen geteilt? Bedingungen des Haftpflichtversicherers liegen mir
nicht vor.

Vielen Dank im Voraus!

[Name ausgeblendet]

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