Hilfe zum HGB §84

05.11.2003 20:24:25

Liebe Listenteilnehmer/innen,
ich Suche eine Antwort auf die folgenden Fragen. Kann mir jemand
Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen geben ohne dabei, wie so
oft in dieser Liste zitiert, gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen.
Kann mir jemand mit Urteilen oder Quellenangaben weiterhelfen?

Ein Handelsvertreter HGB §84 beendet das Vertragsverhältnis durch Kündigung,
im gegenseitigen Einvernehmen. Kann der Unternehmer die Zahlung der Folge-
und Dynamikprovisionen für Verträge die durch den Handelsvertreter und die
Handelsvertreter seines Teams vermittelt wurden verweigern? Letztlich haftet
der Handelsvertreter für jedes Storno der Verträge die durch den
Handelsvertreter selbst und die Handelsvertreter seines Teams vermittelt
wurden. Kann der Unternehmer die Mitteilung über die Stornogefährdung von
Verträgen die durch den Handelsvertreter selbst und die Handelsvertreter
seines Teams vermittelt wurden verweigern? Kann der Unternehmer, die
Übertragung von Verträgen in den Bestand des (nun) Maklers verweigern,
obwohl der Mandant dieses Bestandsübertragung mit der Maklervollmacht
eindeutig ermöglicht bzw. dies selbst vom Unternehmer fordert?
Liebe Grüße

[Name ausgeblendet]

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