Hinterbliebenenabsicherung SENIOREN

15.07.2014 11:03:36

Guten Tag werte Kollegen,

ein 72 jähriger Kunde möchte seine Partnerin, 68 Jahre alt für den Fall
seines Tode absichern:

sie soll nach seinem Tod 3.000,-- mtl. Rente bekommen

das ganze soll so aussehen, dass der Einmalbeitrag, der hierfür
erforderlich ist, nicht als Schenkung, sondern erst die Zuwendung von
Todes wegen als Schenkungssteuerlicher Vorgang gelten soll.
Gleichwohl soll sie aber mit einem unwiederuflichen Bezugsrechtr
abgesichert sein.

Ach ja, eine Heirat kommt nicht in Frage.

Irgendwie komme ich auf keine Lösung, sitz ich auf dem Schlauch???

Besten Dank für Ihre Mühe,

Ihr

[Name ausgeblendet]

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15.07.2014 11:49:32

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wird denn befürchtet, dass schon bei Zahlung des Einmalbeitrags
Schenkungssteuer fällig wird?

Dazu gibt es keinen Anlass - denn es ist doch völlig ungewiss, ob sie jemals
Geld bekommt, da sie ja auch vorher sterben könnte.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.07.2014 22:42:55

Guten Abend Herr [Name ausgeblendet],

3.000,- € Rente vor Steuer setzen mehr als eine halbe Mio. Einmalbeitrag voraus..... ich gehe davon aus, dass Ihr Kunde diese Größe kennt.... wobei ich es nicht im Detail gerechnet habe ... nach Steuer müssten Sie die Einkünfte kennen. Das Aber ist jedoch die Frage, hat der Mann eigene Kinder? Falls ja würde ich einen Steuerfachanwalt konsultieren. Die Erbschaftssteuer wurde erst geändert.... und dann klingt Ihre Schilderung für mich wenig nachvollziehbar... weil ich nicht erkennen kann, was der Kunde möchte.... Rente sicherstellen? Oder doch Steuer gestalten? Wie dem auch sei, wenn Kinder da sind, er einen Einmalbeitrag leistet und die Frau [Name ausgeblendet]soll, dann kommen die Kinder spätestens bei seinem ableben und fechten die Zahlung an.... also Fachanwalt und genau hinterfragen, was der Kunde eigentlich möchte und, ob er die Nachteile (wie auch immer diese aussehen) in Kauf nimmt.

Soweit ich weiß, gilt in Luxemburg noch immer der Code Civil, der für Erben noch immer die Grenze als Problem bzw. Sicherheit darstellt. Die Steuer wird aber in den kommenden Jahren offener werden... doch spätestens hier würde ich die Finger rausziehen, die Versicherungslösung nach Klärung der Steuer avisieren... soll einfach nur [Name ausgeblendet]en, dass selbst bei nachvollziehbarem Geldfluss Partnerschaften so Gelder über den Tod hinaus gestalten können...

Beste Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.07.2014 07:37:19

Bitte über HDI mal versuchen die haben eine neue Möglichkeit bis 73 so etwas
ähnliches wie : Generali Rente Chance Plus (geht aber dort nur bis Alter
70 )

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.07.2014 12:02:40

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Jedermann kann über sein Erbe frei verfügen, bis ggf. auf
Pflichtteilsansprüche.

Die 3.000 EUR Monatsrente sollen doch erst ab dem Tod des heute 72jährigen
fließen für die heute 68jährige, das sind kalkulatorisch noch einige Jahre,
und dann ist die Frau [Name ausgeblendet]ein paar Jahre älter. D.h., die
Lebenserwartung ist dann kürzer als heute, und über die Aufschubzeit kommen
auch noch Zinserträge hinzu. Außerdem verfällt die Versicherung, sollte die
Frau [Name ausgeblendet]. Es muss also keine 500 TEUR kosten. Wenn er akzeptiert,
dass das Geld im Todesfall der Frau [Name ausgeblendet]. Ansonsten käme eine
lebenslängliche Todesfallversicherung mit fallender Versicherungssumme in
Frage, mit der Vereinbarung, dass die Todesfalleistung nur als Leibrente für
die Frau [Name ausgeblendet].

Kinder können nur den Pflichtteil am Erbe beanspruchen. Wenn das Erbe groß
genug ist, um daraus Pflichtteile zu zahlen, bleibt die Rentenzahlung (wenn
unwiderruflich) ohnehin unangefochten.

Steuerlich muss - nach Wahl - auch nur die laufende Rente versteuert werden,
nicht das volle Kapital.

Es wäre zu erwägen, dass der Mann eine Leibrente von 3.000 EUR für seine
Todesfall privat zusagt, und diese lediglich mit der unwiderruflich
abgetretenen Hinterbliebenversicherung absichert. Ggf. wäre ein
(notarieller) Erbvertrag o.ä. hilfreich, oder ein Vertrag dahingehend, dass
die Rente ab Todesfall als Gegenleistung für von der Frau [Name ausgeblendet]
Dienstleistungen und übernommene Verpflichtungen gezahlt wird, so
Haushaltsführung und Verpflichtung zu Wart und Pflege. Dann haben die
anderen Erben insoweit gar nichts zu melden, als Leistung und Gegenleistung
wertgleich sind. Außerdem hätte dies steuerliche Vorteile, weil es dann
weder Schenkung noch Erbe ist.

Auch Anfechtungsfristen lassen sich abkürzen, auf dem Weg über Schweiz oder
Liechtenstein. Auch ein Leibrentenvorbehalt über eine Stiftungszuwendung
könnte erwogen werden - hier gibt es auch in Deutschland entsprechende
Stiftungen (besser Schweiz oder Liechtenstein), und z.B. Stanford University
sammelt hier sehr erfolgreich große Geldmengen von Personen ein, die sonst
nicht Stifter geworden wären.

Also: es ist kompliziert und braucht steuerliche und anwaltliche Fachleute
oder ggf. einen Notar, ansonsten ist es haftungsträchtig, und die Rente
zahlt am Ende Ihre VSH.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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