Homepage-Admin: Tel.-Kontakt Interessenten-Anfrage

22.09.2005 15:22:48

Liebe Kollegen,

in einem Forum bekam ein Bekannter Info darüber, daß es im Zusammenhang
mit Anfragen über eine Homepage ein rechtliches Problem gibt: Die
Anfrage des Kunden und Angabe seiner Tel.-Nr. soll noch nicht genügen,
um diejenige Person telefonisch kontaktieren zu dürfen. Es wäre nötig,
unmittelbar bei Aufgabe der Anfrage (nicht etwa erst in der Reply, wo
man sich für die Anfrage bedankt) einen Satz aufzunehmen, der sinngemäß
aussagt, daß er auf seine Anfrage hin angerufen werden kann, und er
damit einverstanden ist.

Es käme nun rechtlich sehr auf den Inhalt dieses Satzes an. Hat
vielleicht jemand (der selbst Anfragen generiert) bereits
herausgefunden, wie die juristisch korrekte Formulierung lauten muß?
Evt. schon einen Rechtsanwalt dazu befragt?

Selbst große Homepages scheinen bisher darauf zu verzichten, was aber
abmahnfähig ist.

Wäre für eine Hilfe dazu sehr dankbar - ansonsten ist das eine Warnung
für ggf. betroffene Kollegen.
--

Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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