Honorar: immer Umsatzsteuerpflichtig!

22.04.2009 13:09:42

So mancher meint immer noch, daß "Honorar" ein feineres Wort für "Courtage"
bzw. "Provision" sei.
Das ist falsch

Einmal mehr gibt diese Frage Anlaß dazu die Kollegen auf den Unterschied
zwischen Beratung und Vermittlung aufmerksam zu machen.

Der Vermittler schuldet den Erfolg und wird alleine dafür bezahlt
(=Werkvertrag).
Der Berater schuldet die Beratung, aber nicht den Erfolg (=Dienstleistung).

Der Berater erhält ein "Honorar",
der Vermittler soweit er Makler ist eine "Courtage",
soweit er Agent ist eine "Provision".

Ich halte es so:

Die Beratung ist eine erfolgsunabhängige Tätigkeit, d.h. egal was als
Ergebnis des Beraters herauskommt:
Es wird ein Honorar fällig. Das Honorar ist mangels Befreiungstatbestand
immer umsatzsteuerpflichtig..
Die Vermittlung von Darlehen ist dagegen privilegiert und umsatzsteuerfrei
gem. § 4 Nr. 8 UStG

Vielleicht prüft Herr [Name ausgeblendet], ob er tatsächlich ein
erfolgsunabhängiges Beratungsentgelt erhoben hat oder lediglich das falsche
Wort für seine Vermittlungsdienste verwendet hat. ;)

Hat er die USt ausgewiesen, so muß er sie trotz Falschbezeichnung auch an
das FA abführen. ):

Mit den besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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