IHK zum Verkauf von Mopedkennzeichen

04.03.2008 12:38:15

Hallo zusammen,

vielleicht kann's der eine oder andere mal gebrauchen:

Quelle:
http://www.osnabrueck.ihk24.de:80/produktmarken/recht_und_fair_play/handel_und_gewerbe/Gew

"Handel mit Versicherungsdoppelkarten
Für jede Art von Kennzeichen, auch für Kurzzeit- und
Ausfuhrkennzeichen ist eine Versicherungsbestätigung bzw. eine
Versicherungsdeckungskarte (sog. Doppelkarte) erforderlich. Dies ist
in § 23 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (FZV) und Anlage 11 zur FZV gesetzlich geregelt. Es
gibt keine Unterschiede bei den Deckungskarten für "normale"
Zulassungen und Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichnen.

In der Sache handelt es sich um die Vermittlung eine
Haftpflichtversicherung, die ggf. zeitlich begrenzt ist. Daher ist
dies keine "Bagatellvermittlung" nach § 34 d Abs. 9 Nr. 1
Gewerbeordnung (GewO). Es handelt sich also bei dem Verkauf von diesen
Kennzeichen mit dem verbundenen Versicherungsschutz um eine
erlaubnispflichtige Versicherungsvermittlung.

Hierbei wird in zwei Gruppen unterschieden:
Wer Kennzeichen und andere KFZ-Versicherungen als Ergänzung der im
Rahmen seiner Haupttätigkeit gelieferten Waren und Dienstleistungen
vermittelt, dies trifft beispielsweise für Autohäuser zu, ist
produktakzessorischer Vermittler im Sinne des § 34 d Abs. 3 GewO.
Diese Gruppe kann sich auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und
Handelskammer von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Wird aber
registriert.
Wer lediglich Kennzeichen (z. B. Mofa-Kennzeichen) verkauft, ist kein
produktakzessorischer Vermittler, sondern unterliegt voll der
Erlaubnispflicht nach § 34 d Abs. 1 GewO. Das [Name ausgeblendet]t, er muss bei der
zuständigen Industrie- und Handelskammer einen Antrag auf
Erlaubniserteilung und Registrierung stellen.
Hinweis:
Jede dieser Gruppen muss seit dem 22. Mai 2007 eine bestehende
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nachweisen können.
Auch diese Vermittler sind verpflichtet, sich an die Informations- und
Dokumentationspflichten halten."

Auf die Einführung der eVB wurde die IHK bereits hingewiesen ;o)

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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