Invaliditätsfeststellung in der UV

19.01.2006 09:24:44

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ein älterer Kunde von mir hatte vor einem Jahr einen Unfall (auf Glatteis
ausgerutscht).
Nun geht es um die Feststellung des Invaliditätsgrades.

Sein körperlicher Zustand: Es ist noch alles "dran", eine Einschränkung der
Beweglichkeit der Gelenke ist nicht feststellbar. Muskeln und Sehnen sind
aber auch jetzt noch beeinträchtigt, so dass seit dem Unfall ein Gehstock
notwendig ist. Eine Besserung ist nicht in Sicht.

Kann in diesem Fall eine Invalidität gemäss einer Unfallversicherung
vorliegen?
Oder sind dafür zwangsweise messbare Einschränkungen z.B. der Gelenke
notwendig?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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