Kündigung Courtagvereinbarung und Bestandsprovision

14.06.2014 12:16:22

Guten Tag,

diese Woche habe ich Post von einem Versicherer mit Sitz in Luxemburg erhalten, für den ich vor einigen Jahren Vorsorge Rentenversicherungen vermittelt habe.

Jetzt wird mir die Courtagevereinbarung gekündigt, weil ich kein Geschäft mehr eingereicht habe. Ist so richtig und für mich auch ok.

Dann folgender Satz:

"Mit dem Ende der Courtagevereinbarung erlöschen auch ihre Ansprüche auf Dynamik-, Folge- und Bestandsprovision aus dem bisher uns zuführten Geschäft, da ihre Betreuungstätigkeit bzw. eine Erreichbarkeit für ihre Kunden von uns nicht mehr festzustellen ist."

Sind "nur" ca. 30 Verträge, davon ca. 10% nicht mehr betreut.

Das ist für nicht ok und ich möchte dagegen angehen, wenn es eine Grundlage gibt, auch wenn es sich "nur" um ca. 700 € p.a. handelt?

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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14.06.2014 14:20:28

Moin aus Hamburg,

vielleicht ist es zu spät aber haben Sie geprüft ob Sie die Verträge an
einen der Pools mitnehmen können? Vielleicht geht da noch was wärend der
Kündigungsfrist. Aber ich kenne Ihre Verträge mit dem VR nicht.

Wenn das nicht mehr geht, müssen Sie ärger machen. Weiß nicht ob sich das
lohnt, aber wäre für mich obligatorisch. Sollten Sie aber noch mehr von
solchen VR haben die nicht mehr bedient werden, würde ich einen Pool
vorziehen. Wenn Sie ein Pool kündigt, können Sie dann eigentlich immer die
Verträge mitnehmen, steht auch so in den Vertägen. Bei VR bin ich gespannt
ob das geht.

Grüße

[Name ausgeblendet]

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14.06.2014 21:13:09

Werte Kollegin [Name ausgeblendet],

hmm, mir kommen da gerade die Deja Vu `s in Bezug auf Kündigungen von
Courtagevereinbarungen durch die Zurich Versicherungsgruppe oder auch leider
aus den eignen (deutschen ) Reihen : die LVM in den Sinn , die aber vor
kurzem mit Grundsatzurteilen zurückgepfiffen wurden ..denn :

- solange der Versicherer nicht einen Mangel der Betreuung nachweisen kann
- ein ungekündigtes Maklermandat nach E.U. Vermittlerrecht besteht
- ..und der Kunde bestätigt weiterhin von Ihnen mit Freude betreut zu werden

..darf Ihnen das Luxemburgische Unternehmen weder Bestandspflege noch den
Kundenvertrag aus dem Bestand entnehmen..die Courtagevereinbarung darf
aufgekündigt werden , wenn eben zukünftig kein weiterer Vertrag von Ihnen zu
erwarten ist ..
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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15.06.2014 10:40:22

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

dann hat sich der Luxemburger Versicherer doch richtig verhalten: denn der
Versicherer meint, einen Mangel der Betreuung nachweisen zu können, denn so
hat er die Einstellung der Betreuungsvergütung begründet.

Eine Courtagevereinbarung darf immer auch ohne Begründung aufgekündigt
werden, selbst wenn zukünftig noch weitere Verträge vom Makler zu
erwarten sind.

Wenn sich der Makler wehren will, dann kann er klagen, und der Versicherer
kann dann vor Gericht nachweisen, dass die Betreuung mangelhaft ist.

Mangelhafte Betreuung kommt nach meiner Erfahrung häufig vor. Denn wenn ein
VN, den ich in versicherungsmathematischen Fragestellungen sachverständig
berate (z. B. wegen der Berechnung seiner PKV im Zusammenhang mit
Tarifwechsel oder des Verlaufs seiner Lebensversicherung) sich daraufhin mit
entsprechenden Wünschen an seinen Versicherer wendet, der es aber an den
betreuenden Makler weitergibt, ignoriert dieser es sehr häufig. Wenn ich
dann merke, dass der Kunde die Untätigkeit des Versicherers moniert, schickt
dieser dies ebenfalls an den Makler und klärt den Kunden darüber auf, dass
er von einem Makler betreut wird. Damit ich nicht unnötig lange auf den
Fortschritt warten muss (weil ich ja erst am Ende meine Honorarrechnung
stelle), schlage ich dann dem Kunden regelmäßig vor, doch beim Versicherer
die Betreuung durch eine Agentur zu beantragen, wegen Untätigkeit des
Maklers. Die Praxis ist dann, dass der Makler eben nicht mehr Betreuer ist,
keine Betreuungsvergütung mehr erhält, und womöglich auch die
Courtagevereinbarung fallweise gekündigt wird. Dass sich der Makler dagegen
erfolgreich wehren kann, ist blanke Theorie, weil kein Versicherer so
vorgeht, der die Beweise nicht schon in der Tasche hat.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einzelne schwarze Schafe handelt,
und dies bei Maklern nicht an der Tagesordnung ist. Mit schwarzen Schafen
habe ich aber kein Mitgefühl, vor allem, wenn ich deshalb unnötig auf meine
Honorierung warten muss.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2014 12:26:16

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

dann hat sich der Luxemburger Versicherer doch richtig verhalten: denn der
Versicherer meint, einen Mangel der Betreuung nachweisen zu können, denn so
hat er die Einstellung der Betreuungsvergütung begründet.

Nein hat er sich hinsichtlich des Betreuungsauftrag nicht..es zählen nicht
Meinungen sondern Beweise und die müssen aufgeführt werden !
Courtagevereinbarungen können gekündigt werden ohne Begründung ( und
trotzdem ist meist eine aufgeführt..) Betreuungsmissstände können nicht mit
der gleichen Begründung aufgekündigt werden, das es zwei unterschiedlich
bestehende Vereinbarungen sind ..des weitern muss ein
Missstand durch einen konkreten Vorfall angezeigt sein ( Beschwerde des
Kunden..) UNSERE Berufsverbände haben damals dafür gesorgt das beide
Vorgänge nicht miteinander vermischt werden dürfen ! ..ist Ihnen das nicht
bekannt ?

Eine Courtagevereinbarung darf immer auch ohne Begründung aufgekündigt
werden, selbst wenn zukünftig noch weitere Verträge vom Makler zu
erwarten sind.

Wir reden nicht über die Courtagevereinbarung..

Wenn sich der Makler wehren will, dann kann er klagen, und der Versicherer
kann dann vor Gericht nachweisen, dass die Betreuung mangelhaft ist.

Hier geht es um geltende Recht die die Luxemburger nicht einhalten, siehe
Vermittlerrichtlinie ab 2007 und "Know your customers" der E.U.

Mangelhafte Betreuung kommt nach meiner Erfahrung häufig vor. Denn wenn ein
VN, den ich in versicherungsmathematischen Fragestellungen sachverständig
berate (z. B. wegen der Berechnung seiner PKV im Zusammenhang mit
Tarifwechsel oder des Verlaufs seiner Lebensversicherung) sich daraufhin mit
entsprechenden Wünschen an seinen Versicherer wendet, der es aber an den
betreuenden Makler weitergibt, ignoriert dieser es sehr häufig. Wenn ich
dann merke, dass der Kunde die Untätigkeit des Versicherers moniert, schickt
dieser dies ebenfalls an den Makler und klärt den Kunden darüber auf, dass
er von einem Makler betreut wird. Damit ich nicht unnötig lange auf den
Fortschritt warten muss (weil ich ja erst am Ende meine Honorarrechnung
stelle), schlage ich dann dem Kunden regelmäßig vor, doch beim Versicherer
die Betreuung durch eine Agentur zu beantragen, wegen Untätigkeit des
Maklers. Die Praxis ist dann, dass der Makler eben nicht mehr Betreuer ist,
keine Betreuungsvergütung mehr erhält, und womöglich auch die
Courtagevereinbarung fallweise gekündigt wird. Dass sich der Makler dagegen
erfolgreich wehren kann, ist blanke Theorie, weil kein Versicherer so
vorgeht, der die Beweise nicht schon in der Tasche hat.

Beschwerden durch Mangelhafte Betreuung stellt der / die Ombudsma(e)nn(er)
in Berlin und Versicherer immer weniger fest , auf eine Fläche von
dreistelliger Millionen bestehender Verträge werden "gerade einmal" ca.
13548 solcher Beschwerden eingereicht über das Jahr , meist
hervorausgefiltert auf angenommene Falschberatung ! 87,6 % davon wurden
durch Vorfälle aus der AO gemeldet davon stolze 33,6 % durch Strukturen wie
DVAG, OVB, MLP ect.., gerade mal 3,77 % fielen auf Makler und
Mehrfachagenten ..der Rest wird aus aus Anlagen , Honorar und
Kolletivberatungen (Betriebe ab 15-20 MA) hergeleitet.. Untätigkeit eines
Maklerkollegen konnte ich bis dato nicht ein einziges Mal feststellen es
waren meist persönliche Differenzen die zum Disput geführt haben ! Die
Erfahrungswerte vieler Maklerpool zeigen eher eine ganz andere Seite : Die
Anfragen an diese, weil die Untätigkeit des AO Vermittler (der gleichzeitig
angefragt wurde..) auch nach mehreren Tagen und Wochen nicht in Aktivität
umschlug , sorgt dafür das immer mehr Bestände an Makler abgegeben werden
,weil diese Ihrer Versorgung/betreuungsauftrag ernst nehmen ,allein weil die
E.U. Gesetzgebung es verlangt !

Es geht hier gar nicht um persönlich angenommene Feststellung und hier ist
auch die Thematik der (eignen ) Honorarrechnung nicht gefragt !
"Simulationsberechnungen" zur Umstellung nach § 204 VVG macht immer der
Versicherer , nicht der Makler ..das sollte Sie eigentlich wissen Herr
[Name ausgeblendet] ! Somit steht in vernünftigen dazu erstellten Beratungsprotokollen
auch die Bereitstellung der alternativen Tarife durch den Versicherer mit
aufgeführt ..

Lesen Sie hierzu bitte auch Ausführung der E.U. und des Premium Circle oder
Herrn [Name ausgeblendet] , die diese Thematik mehrfach einhellig beschreiben
....aber das ist auch mal wieder nicht das Thema ..

Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einzelne schwarze Schafe handelt,
und dies bei Maklern nicht an der Tagesordnung ist. Mit schwarzen Schafen
habe ich aber kein Mitgefühl, vor allem, wenn ich deshalb unnötig auf meine
Honorierung warten muss.

Wenn Sie der Kollegin [Name ausgeblendet]indirekt mitteilen wollen ,das Sie nicht
Ihren Verpflichtungen nachgekommen ist (was meines Erachtens bedenklich ist
wenn man nicht die Sachlage kennt..) dann teilen Sie Ihr dies in einer
direkten Antwort hier im Forum mit..ich habe nur meine Meinung auf Grund
meines Kenntnisstand geäußert , nicht meine Erfahrungswerte und auch nicht
auf Grund eines "ich gehe mal davon Status .."

Dabei sollte wir es wie immer belassen Herr [Name ausgeblendet], es wäre hierzu auch
wünschenswert nicht wieder ein "da muss ich aber jetzt noch doch noch drauf
antworten" Tread Ihrerseits ins Leben zu rufen ,sondern einfach mal andere
Meinungen so stehen zu lassen ..

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2014 18:42:36

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
"Wenn Sie der Kollegin [Name ausgeblendet]indirekt mitteilen wollen ,das Sie
nicht
Ihren Verpflichtungen nachgekommen ist (was meines Erachtens bedenklich ist
wenn man nicht die Sachlage kennt..) dann teilen Sie Ihr dies in einer
direkten Antwort hier im Forum mit..

Ja, aber gerne. Denn sie schreibt:

"Dann folgender Satz:

"Mit dem Ende der Courtagevereinbarung erlöschen auch ihre Ansprüche auf
Dynamik-, Folge- und Bestandsprovision aus dem bisher uns zuführten
Geschäft, da ihre Betreuungstätigkeit bzw. eine Erreichbarkeit für ihre
Kunden von uns nicht mehr festzustellen ist."

Sind "nur" ca. 30 Verträge, davon ca. 10% nicht mehr betreut."

Also gesteht sie doch ein, dass sie (mindestens) 3 Verträge tatsächlich
nicht mehr betreut. aber die Betreuungsvergütung hat sie dennoch kassiert,
oder?

Wenn der Versicherer schreibt, dass er etwas festgestellt hat, warum soll er
lügen?

Woher wissen Sie denn, dass sich Kunden nicht beschwert haben über die
fehlende Betreuung?

Fakt ist, dass der Versicherer die Betreuungsvergütungen einstellt und sich
wohl kaum dadurch erweichen lassen wird, dass man ihm vorhält, er müsse
zuerst dies auch beweisen. Das wird er vor Gericht tun, wenn sich der Makler
wehrt und auf Zahlung der Betreuungsvergütung klagt. Glauben Sie, dass ein
Gericht den Versicherer, wenn er es dann später beweist, zur Zahlung der
Betreuungsvergütung verurteilt, nur weil er die fehlende Betreuung nicht
schon gleichzeitig mit der Kündigung bewiesen hat? Egal was die Theorie,
dies ist dann die Praxis.
"Es geht hier gar nicht um persönlich angenommene Feststellung und hier ist
auch die Thematik der (eigenen ) Honorarrechnung nicht gefragt !
"Simulationsberechnungen" zur Umstellung nach § 204 VVG macht immer der
Versicherer , nicht der Makler ..das sollte Sie eigentlich wissen Herr
[Name ausgeblendet] !

[Name ausgeblendet]

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15.06.2014 21:32:27

Herr [Name ausgeblendet]....
es scheint Ihnen ja richtig Spaß zu machen ,wenn hier Kollegen VON MEINEM
BERUFSFELD über vermeintliche "Fallstricke" oder Mitteilungen von
Versicherer fallen könnten, die einen Einschnitt in finanzielle Erträge
erzeugen könnten ..!

Im Zweifelsfalle immer für den Versicherer , gelle ..? Warum die
Gesellschaft eine Nicht Erreichbarkeit feststellt oder vorher diese
Behauptung stammt..egal , wird schon richtig sein ..! Genau ,warum sollte er
den lügen..? Luxemburg ist schlichtweg um die Ecke und Überprüfen kann man
ja auch einfach per Behauptung..Hier in Deutschland Herr [Name ausgeblendet]die
Uhren dann doch etwas anders ..hier verlieren Versicherer reihenweise mit
Urteilen von OLG's diese krude Vorgehensweisen ..siehe ERGO, LVM, Zurich
oder A&M, Provinzial ..und ja Herr [Name ausgeblendet]werden Versicherer dazu
verdonnert Courtagen wieder aufleben zu lassen und den Makler weiter zu
bedienen ...sogar Ausgleichzahlungen durch entstandene finanzielle
Mehrverluste müssen ausgeglichen werden ..! Das ist die REALITÄT ..gerne
auch Praxis , Herr [Name ausgeblendet]

Langsam finde ich auch vergreifen Sie sich im Ton .."schwarze Schafe .."
.."dennoch kassieren" ..Was befugt Sie eigentlich so etwas zu behaupten von
Personen ,die Sie weder kennen , noch die Sachlage selber nur auf Grund
einer im Forum eingestellten Mitteilung als pro Versicherer beurteilen ?

Des weitern "erwischt" man Sie mal wieder dabei ,das Sie von praktischen
Vorgängen UNSERES BERUFSFELDES keinerlei Ahnung haben ! In der Umstellung
zum § 204 VVG müssen Alternative Tarife mit / ohne Gesundheitsprüfung
vorgelegt werden ! Der Versicherer lässt dem Kunden dies DIREKT zukommen ,
der Makler erhält Abschriften und wird demnach "nur noch" beratend tätig !
Letztendlich kann eine Empfehlung auf Grund seiner Fachkenntnis
ausgesprochen werden ! Der Konsens findet in erster Linie zischen VN / VR
statt..für mich hört sich das eher an ,als das der VR das berühmte
Herauszögern angewendet hat, denn der Makler zeichnet den Antrag zum
Tarifwechsel nicht (!) gegen ,nur das Beratungsprotokoll ! ..aber immer
schön pro gelle Herr [Name ausgeblendet] ..alle anderen machen ja Ihren Job nicht
richtig ..

Durch solche Feststellungen Ihrerseits hat Frau [Name ausgeblendet]keine
Lust mehr zu antworten und sich hier anprangern zu lassen..hätte ich auch
nicht ! Warum sollte Sie dann wie Sie irgendetwas behaupten ..ich würde so
etwas auch dann mit KOLLEGEN am Telefon besprechen , die mir wirklich helfen
...! Woher wissen Sie das sich tatsächlich jemand beschwert hat ? ..Fragen
über Fragen ..Behaupten das es so war ist des Helden tot ..

..glaube Sie mal ja, die Aufmerksamkeit Ihre Antworten zu lesen erklärt sich
aus dem Negativum was auch durch die vorherige Aktion Ihrerseits erzeugt
wurde..es gab Zeiten das war fachlich zitierte Texte und Neutralität ein
"Freund" von Ihnen.. jetzt greifen Sie nur noch an ..!
..so ist mit dem der nur bei anderen die Fehler sieht ,angeblich genau
hinschaut und bestens unterrichtet ist , meist Mangels Selbsterkenntnis ,
irgendwann feststellen muss das es einsam um ihn / sie herum geworden ist ,
da keiner mehr darauf hört was er / sie mitteilt oder gar sich da nicht mehr
aufhält ,wo dieser auch nur einen Ansatz von Meinung kund tut..

Das war es hier mit uns beiden im Forum Herr [Name ausgeblendet]..vielleicht können Sie
das ja mal unkommentiert stehen lassen !

In diesem Sinne

P.E

[Name ausgeblendet]

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15.06.2014 21:34:37

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

es ging hier nicht um eine Weisung des Versicherers an den Makler im Sinne
eines Besuchsauftrags, um einen Antrag aufzunehmen, sondern um die
Mitteilung an den Makler zur Information, dass der VN die Beantragung, also
eine konkrete Betreuung, wünscht. Daher hat der Versicherer auch jedesmal,
wenn der Kunde ihn fragte, wann denn der Antrag aufgenommen wird, dies dem
Makler ebenfalls wieder zu Information weitergegeben und den VN darüber
wieder in Kenntnis gesetzt. Und auf Beschwerde des VN beim Versicherer das
gleiche Spiel, alles völlig korrekt. Ich habe dann dem VN erklärt, dass der
VR den Makler gar nicht anweisen kann und für die Untätigkeit des Maklers
auch gar nichts kann, dass er aber um die Sache zu beschleunigen, die
Betreuung durch den VR beantragen kann, sich also nicht mehr durch den -
nicht betreuenden - Makler betreuen lassen muss.

Wollen Sie mit Ihren Ausführungen zum Ausdruck bringen, dass der VR dem
Makler eine Betreuungsvergütung bezahlen muss, auch wenn dieser gegenüber
dem VN gar keine Betreuung erbringt, der VN sich laufend an den VR wendet,
der es dem Maker weitergibt, der nicht reagiert, der VN sich wieder an den
VR wendet, und am Ende der VR womöglich selbst in der Beratungspflicht steht
und das, was der Makler eigentlich gegenüber dem VN erbringen sollte, selbst
erbringen muss?

Also der VR muss eine Betreuungsvergütung auch dann weiterzahlen, wenn der
Makler sich völlig korrekt darauf beruft, dass es den VR gar nichts angeht,
ob er mit dem VN eine Betreuung vereinbart hat oder diese ggf. auch
vertragswidrig (d.h. gegen den mit dem VN abgeschlossenen Maklervertrag) gar
nicht erbringt?

Wie soll dann der Makler reagieren, wenn der VR den Maklervertrag sehen
will, um sich davon zu überzeugen, dass der Makler sich zu einer Betreuung
verpflichtet hat, weil der VR sonst keine Betreuungsvergütung zahlen will?
Kann er ihm sagen: der Maklervertrag und ob ich den VN tatsächlich betreue
geht Sie nichts an, die Betreuungsvergütung müssen Sie aber zahlen?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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15.06.2014 22:09:21

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich erinnere daran, dass Sie mich in Ihrem letzten Beitrag aufgefordert
haben, hier im Forum direkt dazu Stellung zu nehmen, was ich gerne getan
habe.

Also nochmal deutlicher: Frau [Name ausgeblendet] - lesen Sie es nach - die
Behauptung des Versicherers gar nicht bestritten - das was sie geschrieben
hat, ist kein Bestreiten. Also muss ich die Behauptung des Versicherers als
unbestritten ansehen. Bis auf eine andere deutlichere Äußerung von Frau
[Name ausgeblendet] sehe ich also von ihr die Wahrheit der Behauptung des Versicherers
als zugestanden.

Wenn Forumsmitglieder davon ausgehen, dass der Versicherer gelogen hat,
entbehrt dies schlicht jedweder Grundlage, angesichts einer bisher
unbestrittenen Behauptung des Versicherers.

Es geht hier nicht um Frau [Name ausgeblendet], sondern es geht um die Kommentatoren,
die aus der Anfrage von Frau [Name ausgeblendet]herauslesen wollen, was Frau
[Name ausgeblendet] niemals dort gesagt hat, nämlich dass der Versicherer gelogen hätte.

Ich kann Frau [Name ausgeblendet], dass sie zu einer Diskussion, in der
Forumsmitglieder in ihre Anfrage etwas dort gar nicht gesagtes hineinlesen
und sie zu einer Art Versichererhetze nutzen, nichts mehr sagen will. Ich
habe aber auch nicht vor, eine - zumindest nach dem Beitrag von Frau
[Name ausgeblendet] - haltlose Versichererhetze einfach so zu akzeptieren. Ebenso wie
solche verallgemeinerten Sprüche wie "hier verlieren Versicherer reihenweise
mit Urteilen von OLG's diese krude Vorgehensweisen". Nennen Sie einen
konkreten Einzelfall, dann kann man den diskutieren, ob es wirklich so krude
ist.

Der Versicherer hatte übrigens beim Tarifwechsel gar nichts herausgezögert,
und der Kunde wollte einen Tarif, in dem Mehrleistungen enthalten waren,
also eine Risikoprüfung erforderlich war. Nur der Makler hat sich nicht
gerührt, und keinen Antrag bei VN mit den Gesundheitsfragen aufgenommen,
auch nach 6 Wochen noch nicht. Aber vielleicht habe ich da ja ein falsches
Verständnis von Maklerpflichten, und es ist in der Praxis üblich, dass
Makler betreute Versicherungsnehmer auch nach 6 Wochen noch warten lassen.
Wenn Sie meinen, dass das in Ordnung ist, können Sie das gerne aufklären,
ich lerne immer sehr gerne noch was dazu. Und ich bin auch gerne bereit, das
mit dem Schwarzen Schaf zurückzunehmen, wenn ich lerne, dass dieses
Verhalten normal sein sollte.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 09:03:39

Sehr geehrte Frau [Name ausgeblendet], sehr geehrte Liste,

zur rechtlichen Würdigung hat Kollege [Name ausgeblendet]alles gesagt.

Zu diesem Thema nehme ich gerne Stellung. Leider wurde in der Vergangenheit
die Courtage des Versicherungsmaklers aufgeteilt in Vermittlung und
Betreuung. In den Kommentaren von Bruck/[Name ausgeblendet] und Prölss/Martin (bis 24.
Auflage) war dies noch anders formuliert. Die Courtage des VM war unteilbar,
mit recht wie einige Kollegen meinten.

Dieses Recht wurde jedoch von der Mehrzahl der Kollegen vehement bekämpft.
Mit der Begründung, wer die Arbeit hat, soll auch Courtage erhalten (welche
Arbeit?). Im Grunde ging es den Kollegen nur darum, eine Vollmacht
einzureichen und den Bestand zu kassieren. Den Gesellschaften war dies
wurscht, Hauptsache der Vertrag bleibt bestehen. Dies ist keine Behauptung,
sondern nachweisbare Realität.
Somit kehrten die VU zurück zu den §84 HGB-Verträgen. Die Kollegen haben
diese Formulierungen mit masochistischer Manier unterschrieben. Also nicht
wundern. Es gibt keine Einbahnstraße. Was der VM kann, kann die Gesellschaft
schon lange – sie tun es auch.

Ob Herr [Name ausgeblendet]oder falsch liegt, ist mir eigentlich wurscht. Er
hat sicherlich seine Qualitäten.

Diese Aussage von Herrn [Name ausgeblendet]jedoch klar formuliert:

„Und auf Beschwerde des VN beim Versicherer das gleiche Spiel, alles völlig
korrekt. Ich habe dann dem VN erklärt, dass der VR den Makler gar nicht
anweisen kann und für die Untätigkeit des Maklers auch gar nichts kann, dass
er aber um die Sache zu beschleunigen, die Betreuung durch den VR beantragen
kann, sich also nicht mehr durch den - nicht betreuenden - Makler betreuen
lassen muss.“

Aus diesem Grunde arbeiten wir bei der Prüfung nach §204 VVG auch nicht mit
Herrn [Name ausgeblendet], sondern mit Kollegen die unseren Bestand sichern und nicht
reduzieren.

Dieses Thema ist sehr umfangreich und kann nicht innerhalb einer
Listendiskussion abgeschlossen werden. Ferner habe ich die Hoffnung
aufgegeben, dass sich zum Courtageanspruch der Versicherungsmakler
irgendetwas ändert (in Zukunft). Wir haben dieses Problem insofern gelöst,
da wir im Bereich der Finanz-, bzw. Kapitalanlage (gleich auf welchem
Gebiet auch immer und PKV-Optimierung) nach Honorar abrechnen. Für
Interessierte: [Name ausgeblendet]-[Name ausgeblendet].com.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 11:18:10

Ich möchte hiermit die Aussage der Kollegen Döring auch nochmals
unterstreichen !
In telefonischer Rücksprache mit der GDV Rechtsabteilung ist in den
überwiegenden Fällen Courtage und Betreuung in Verträgen zu Vermittlern
getrennt aufgeführt ,auch rein rechtlich ! Kann bei der Aufkündigung der
Courtage ohne Begründung vorgegangen werden , ist bei der Kündigung der
Betreuung eine sogenannte "Vermutungsverschuldung" nicht mehr standhaft ,
d.h. die Begründung muss bewiesen werden und nicht nur behauptet ! Diese
Rechtsauffassung vertritt die E.U. und wurde von unseren Berufsinstitutionen
übernommen !

Interessanter Vorschlag : Als Vermittler sollte man das Naheliegenste tun
und mit seiner IHK (!) vor Ort sprechen, die für seinen Berufskreis Experten
an den Tisch sitzen haben ,die solche Musterverträgen auch E.U. Konform
vorliegen haben ..( war mir auch neu..! )
*******************************

In Rücksprache mit mehreren Experten für PKV , dem Premium Circle und meinen
liebgewonnen PKV Gruppen ( danke nochmals an Hans und Georg ) sollte nochmal
der Grundsatz eines § 204 VVG und die Beratung dazu von bestimmter Seite
verinnerlicht werden :

(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom
Versicherer verlangen, dass dieser einen

§ 204 Tarifwechsel vornehmen kann :

1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem
Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte
und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif,
in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind
als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen
Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch
eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung
eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er
hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart; bei
einem Wechsel aus dem Basistarif in einen anderen Tarif kann der Versicherer
auch den bei Vertragsschluss ermittelten Risikozuschlag verlangen; der
Wechsel in den Basistarif des Versicherers unter Anrechnung der aus dem
Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung ist nur möglich,
wenn

dazu ergänzend :

Gesundheitsprüfung zur Höherversicherung

Grundsätzlich erfolgt im Rahmen der Prüfung einer Höherversicherung durch
den Versicherer immer eine Gesundheitsprüfung (siehe auch: Vorerkrankungen
allgemein). Im Rahmen dieser Gesundheitsprüfung sind alle Fragen des
Versicherers durch den Versicherungsnehmer zu beantworten. Die Beantwortung
der Gesundheitsfragen ist erforderlich, damit der Versicherer eine objektive
Bewertung des durch ihn zu versichernden Risikos vornehmen kann. Sind
relevante Vorerkrankungen vorhanden, so erfolgt die Bewertung durch
Zugrundelegung der bisherigen Erfahrungen, also den statistisch zu
erwartenden Kosten. Das Ergebnis einer Risikoprüfung endet in der Regel in
den folgenden Entscheidungen der Versicherung:

1. Annahme des Antrages
Der Versicherer nimmt den Antrag ohne Erschwernisse wie Leistungsausschluss
oder Risikozuschlag an.
2. Annahme mit Leistungsausschluss
Der Versicherer nimmt den Antrag im Grundsatz an, schließt aber die höheren
Leistungen für ganz bestimmte, klar definierte Vorerkrankungen aus.
3. Annahme mit Risikozuschlag
Der Versicherer nimmt den Antrag an, verlangt jedoch einen Risikozuschlag,
also einen Mehrbeitrag, der das statistisch höhere Risiko im Vergleich zu
einem gesunden Versicherten ausgleicht.
4. Ablehnung

Besondere Fälle:

Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz
Ein Tarifwechsel führt in den meisten Fällen ebenfalls zu
Höherversicherungen. In der Regel wechseln Versicherte aus alten in neue
Tarife, die aufgrund verschiedenster Gründe natürlich nicht 1:1 dem alten
entspricht. Folglich kommt es sowohl zu Minderleistungen und eben auch zu
Höherversicherungen, obwohl der Tarif grundsätzlich das gleiche oder ein
vergleichbares Leistungsniveau aufweist. Der Tarifwechsel nach § 204
Versicherungsvertragsgesetz weist jedoch insoweit eine Besonderheit auf, als
dass die Risikoprüfung nur für die Mehrleistungen (also Höherversicherung)
durchgeführt werden darf und der Versicherte die Möglichkeit hat, auf die
Mehrleistungen (also Höherversicherung) zu verzichten, soweit der Ausgang
der Risikoprüfung für ihn von Nachteil ist.

Somit ist zu raten , das nur der Ursprungsvermittler mit dem Kunden eine
Umstellung nach § 204 VVG vornehmen sollte, um Haftungsklarheit darstellen
zu können ! Ist dieser verstorben ,nicht mehr im Beruf tätig bzw. die
Betreuung des PKV Vertrag ist auf einen anderen Vermittler übertragen worden
, kann laut negativen Ausgang zu Haftungsfragen nach der Umstellung nur in
allerschärfster Form davon abgeraten werden , das der aktuelle "Betreuer"
Anträge zu Optionen der Höherversicherung mit unterzeichnet ! Einer
beratenden Tätigkeit als Vermittler zwischen PKV Versicherer und PKV Kunde
trägt hier zum Verständnis bei . Die letztendliche Abwicklung sprich
Entscheidung ist aber allein zwischen Versicherer und Versicherten zu tragen
! Es obliegt auch allein dem PKV Unternehmen Vor und Nachteile (sogenannte
Simulationsberechnungen und Beiblätter mit Hinweisen auf Verschlechterungen
/ Verbesserungen von Tarifmerkmalen ) dem PKV Kunden in Schrift und Form
beizubringen und den Vermittler in Kopie in Kenntnis zu setzen ! Hierzu kann
nicht auf die Erfüllungspflicht eines Vermittlers , der den PKV Vertrag
verwaltet verwiesen werden. Der Kunde muss sogenannt "aktiv" werden (siehe
auch Vermittlerrichtlinie E.U. v. 2007 Absatz Erfüllungsgrundsätze )

Vergessen werden sollte nie, das die meisten Versicherer NICHT wie von der
E.U. gefordert bis zu 2 MB bei Umstellungen an den Vermittler
auszahlen würden (Begründung es handelt sich ja um "Minusbeiträge" ) sondern
insbesondere auf die alleinige Beratung bei Umstellung hinweisen würden und
Ihn so haftungstechnisch autark stellen !

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

Auf diesen Beitrag antworten...

16.06.2014 11:24:02

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

ich will ja auch kein Geld vom Versicherer für eine Leistung, die ich für
meine Mandanten schlecht oder gar nicht erbringe. Sonst wäre ich ja wie ein
Indianerkommissar, der bei der Indianerbehörde 500 Indianer im Reservat
anmeldet und für sie Verpflegungsgeld kassiert, obwohl er nur 200 hat, weil
50 schon verhungert und 250 aus dem Reservat wegen der schlechten
Verpflegung ausgebrochen sind.

"Ich kann den Worten der Kollegin [Name ausgeblendet]entnehmen, dass der
Versicherer dem Makler mitteilt, dass der VN eine konkrete Betreuung
erwünscht" Ich auch nicht und habe das auch nicht behauptet. Warum sollte
auch ein Versicherer, bei dem sich ein Kunde meldet und darauf hinweist,
dass er mangelhaft vom Makler betreut wird, z. B. weil dieser gar nicht
erreichbar ist, dies dem Makler gleich mitteilen?

"im Umkehrschluss bedeutet dies eine zu 27 Kunden oder 90 Prozent
bestehende Geschäftsbeziehung - ich kann nicht feststellen, dass Sie zu
diesen 90 Prozent eine Aussage getroffen haben " Kann ich auch nicht, weil
sie ja nicht gesagt hat, dass sie für diese übrigen 90 % erreichbar war und
sie tatsächlich wie erwartet betreut hat. Daher ist selbst nach den
Ausführungen von Frau [Name ausgeblendet]auszuschließen, dass auch hier der
Versicherer Betreuungsmängel festgestellt hat.

"Aus dieser Aussage kann man weder entnehmen, dass 3 von 30 VN eine
anderweitige Betreuung wünschen oder gar den Maklerauftrag gekündigt haben,
noch dass die Kollegin [Name ausgeblendet]den Maklerauftrag gekündigt hat. Sie hat
lediglich kein Interesse mehr an diesen drei Kundenbeziehung und das über
die Liste entsprechend geäußert."

Nein, lesen Sie doch genau, was Fr. [Name ausgeblendet] schreibt: "Sind "nur" ca. 30
Verträge, davon ca. 10% nicht mehr betreut." Also nicht einfach nur kein
Interesse, sondern tatsächlich keine Betreuung.

Was soll man denn anderes daraus folgern, als dass sie für 30 Verträge
Bestandsbetreuung kassiert hat, aber ca. 3 davon gar nicht mehr betreut hat?

"Explizit war formuliert: "Jetzt wird mir die Courtagevereinbarung
gekündigt, weil ich kein Geschäft mehr eingereicht habe.""

Genau nur dies, und sie hat angefügt: "Ist so richtig und für mich auch ok."

"Weiterhin hat die Kollegin [Name ausgeblendet], dass Sie 90 Prozent der fraglichen
Verträge noch konkret betreut." Sie hat jedoch nicht behauptet, dass es
hier nicht auch zu den vom Versicherer genannten Betreuungsmängeln gekommen
ist, insoweit also der Behauptung des Versicherers auch nicht widersprochen,
und zu drei Verträgen hat sie die Behauptung sogar - so lese ich es -
explizit bestätigt.

"Hier geht es also ganz offensichtlich darum, dass ein Versicherer dem
Vermittler wegen fehlendem Neugeschäft um die Früchte seiner
Vermittlungsarbeit bringen will. Auch und gerade da, wo noch aktive
Geschäftsbeziehungen bestehen. Es geht also ganz offensichtlich um eine
vermutlich rechtswidrige Bereicherungsabsicht eines Versicherers gegen eine
Maklerkollegin."

Solche haltlosen Unterstellungen gegenüber Versicherern, die selbst in den
Ausführungen von Frau [Name ausgeblendet]keine Grundlage haben, sind es, die
ich hier angreife.

Es geht mir nicht um den Ball, den Frau [Name ausgeblendet]etwas ungeschickt
zugespielt hat, sondern es geht mir darum, wie er hier aufgegriffen wurde
und zu einer haltlosen Hetze gegen Versicherer genutzt wurde. Und dass es
eben wohl gerade nicht rechtswidrig, sondern vielmehr ein rechtmäßiges
Verhalten des Versicherers ist, ahnen Sie vermutlich selbst, wie Ihre
weiteren Ausführungen zeigen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 12:10:49

Guten Tag in die Runde,

es ist schon bemrkenswert, dass hier kein VR-Vertreter eine Meinung zu dem Thema abgibt.

Ebenfalls Herr [Name ausgeblendet] - Entschuldigung - frag ich mich: Warum müssen Sie dann immer den
Contra-Part missionarisch übernehmen ???

Fakt und unbestritten ist doch, dass sehr viele VR die "Unwissenheit" oder Faulheit von Maklern (immer (M/W)
zur eigenen Gewinnmaximierung ausnutzen - und dann erhalten die hier sogar noch "freundliche" Unterstützung
durch unseren Herrn [Name ausgeblendet].

Was soll diese Aussage:

"ich will ja auch kein Geld vom Versicherer für eine Leistung, die ich für meine Mandanten schlecht oder gar
nicht erbringe." - ---- Sie haben als Gutachter in der regel,, soweit ich
es beurteilen kann, keinen Leistungsvertrag - leider, wie ich persönlich meine. Sie erhalten einen Auftrag,
der hat einen Streitwert mit dementsprechender Honorarregelung - oder es wird über Stundenbasis abgerechnet.

Seit wann interessiert es einen Gutachter, ob der Auftraggeber die Leistung zu 100% - 110% oder 90% erbracht sieht,
wenn kein dezidiertes Pflichtenprotokoll besteht oder dieses ungenau ist?

Fakt ist, dass ohne die Vermittlungstätigkeit der VR den Kunden nicht hätte - und auch nicht den Ertrag über die durch ihn
durchgeführte Kostenbelastung, die immer eine gewinnmarge includiert. Ob der Makler den Kunden aktiv betreut spielt dabei für den
VR mal gar keine Rolle. Die sogenannte Betreuungscourtage ist doch eigentlich nichts anderes als eine Beteiligung am weiteren Ertrag
(aus Kostenbelastung) des VR. Ich kenne keinen VR, der wenn der Makler einen Kunden als nicht mehr durch den Makler betreut anzeigt,
dann die Ersparnis an den Kunden weiterreicht.

Sry, es stellt sich mir wirklich so langsam die Frage, warum Sie Herr [Name ausgeblendet]immer so (einseitig) aktiv sind ?

Früher waren es konstruktive Beiträge, die enormes Fachwissen gezeigt haben - heute ist es leider nur - ja was
eigentlich ? - profilieren ? - auf sich aufmersam machen? - sich einen bestimmten "Namen" erschaffen?

ich weiss es nicht - ich versteh es nicht -

Nur eines bemerke ich, ich verliere langsam die Lust an der Liste, weil es einfach nür öde wird, immer hier nur
einen "Stress-Faktor" zu erleben. Sry, vlt. etwas deutlich und scharf formuliert - aber dafür ehrlich.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 16:18:38

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"die Kollegin [Name ausgeblendet]ein konkretes Problem innerhalb der EU und das
gilt es zu behandeln."

das hätte man doch dann tun können, ggf. zurückfragen, wie die Dinge sich
wirklich verhalten. Statt dessen wurde dann hier in der Liste dem
Versicherer, ohne überhaupt die ggf. Vereinbarungen und näheren Umstände des
Einzelfalls zu kennen - sofort wahrheitswidrige Behauptungen (dass angeblich
betreute Kunden die Maklerin tatsächlich gar nicht erreichen konnten) bis zu
illegalem Verhalten aus Gewinnsucht vorgeworfen.

Keiner von denen, die diesen - und ich sage hier haltlosen - Vorwurf gegen
den Versicherer bringen, weis aber doch, ob nicht der Versicherer die
Wahrheit gesagt hat - Frau [Name ausgeblendet]hat sich dazu auch nicht weiter
geäußert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versicherer dem Makler eine
Bestandsbetreuungsvergütung zahlen muss, wenn der eine wirksamen
Maklervertrag mit seinem Kunden hat, tatsächlich aber die
Betreuungspflichten daraus - wie es der Versicherer behauptet-
vernachlässigt oder gar nicht erbringt. Es geht ja nicht darum, dass der
Kunde den Versicherer um eine Umstellung der Betreuung gebeten hat, sondern
dass der Versicherer - jedenfalls behauptet er dies - festgestellt hat, dass
eine sachgemäße Betreuung nicht mehr stattfindet. Zu welcher Meldung an den
Makler soll er denn in einem solchen Fall verpflichtet sein? Welche
Erkenntnisse liegen denn vor, dass der Versicherer hier lügen würde?

"Was in der Courtagevereinbarung "vereinbart" wurde entzieht sich unser
aller Kenntnis und kann daher nicht geprüft werden."

Wollen Sie damit einräumen, dass es eben doch nicht "ganz offensichtlich um
eine vermutlich rechtswidrige Bereicherungsabsicht eines Versicherers gegen
eine Maklerkollegin" sein könnte?

Ich habe nichts dagegen, einer Maklerkollegin [Name ausgeblendet]. Aber statt dessen
unsachlich und mit ungeprüften haltlosen Vorhaltungen über Versicherer
herzuziehen, höre ich mir nicht widerstandlos an. Dies ist dafür, Frau
[Name ausgeblendet] zu helfen, auch in keiner Weise erforderlich gewesen und
widerspricht jedem Gebot der Fairness - und das sage ich dann auch
entsprechend deutlich.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 16:25:34

Meinen Sie nicht auch Herr [Name ausgeblendet]es langsam mal gut ist ?

Hochachtungsvoll

P.E.

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"die Kollegin [Name ausgeblendet]ein konkretes Problem innerhalb der EU und das
gilt es zu behandeln."

das hätte man doch dann tun können, ggf. zurückfragen, wie die Dinge sich
wirklich verhalten. Statt dessen wurde dann hier in der Liste dem
Versicherer, ohne überhaupt die ggf. Vereinbarungen und näheren Umstände des
Einzelfalls zu kennen - sofort wahrheitswidrige Behauptungen (dass angeblich
betreute Kunden die Maklerin tatsächlich gar nicht erreichen konnten) bis zu
illegalem Verhalten aus Gewinnsucht vorgeworfen.

Keiner von denen, die diesen - und ich sage hier haltlosen - Vorwurf gegen
den Versicherer bringen, weis aber doch, ob nicht der Versicherer die
Wahrheit gesagt hat - Frau [Name ausgeblendet]hat sich dazu auch nicht weiter
geäußert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versicherer dem Makler eine
Bestandsbetreuungsvergütung zahlen muss, wenn der eine wirksamen
Maklervertrag mit seinem Kunden hat, tatsächlich aber die
Betreuungspflichten daraus - wie es der Versicherer behauptet-
vernachlässigt oder gar nicht erbringt. Es geht ja nicht darum, dass der
Kunde den Versicherer um eine Umstellung der Betreuung gebeten hat, sondern
dass der Versicherer - jedenfalls behauptet er dies - festgestellt hat, dass
eine sachgemäße Betreuung nicht mehr stattfindet. Zu welcher Meldung an den
Makler soll er denn in einem solchen Fall verpflichtet sein? Welche
Erkenntnisse liegen denn vor, dass der Versicherer hier lügen würde?

"Was in der Courtagevereinbarung "vereinbart" wurde entzieht sich unser
aller Kenntnis und kann daher nicht geprüft werden."

Wollen Sie damit einräumen, dass es eben doch nicht "ganz offensichtlich um
eine vermutlich rechtswidrige Bereicherungsabsicht eines Versicherers gegen
eine Maklerkollegin" sein könnte?

Ich habe nichts dagegen, einer Maklerkollegin [Name ausgeblendet]. Aber statt dessen
unsachlich und mit ungeprüften haltlosen Vorhaltungen über Versicherer
herzuziehen, höre ich mir nicht widerstandlos an. Dies ist dafür, Frau
[Name ausgeblendet] zu helfen, auch in keiner Weise erforderlich gewesen und
widerspricht jedem Gebot der Fairness - und das sage ich dann auch
entsprechend deutlich.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 16:36:39

Werte Kollegen,

ich bin doch sehr verwundert, dass jede Diskussion hier mittlerweile
ausartet.

War das so gedacht lieber Listen-Admin?

Schön Herr [Name ausgeblendet], dass Sie noch da sind und hoffe das Sie dabei
bleiben. Das war für mich die beste Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 16:45:32

Werte Kollegen,

auch wenn ich mich selten daran halte (aber ich übe daran), es wäre für
mich als Leser schöner, wenn es etwas weniger persönlich zuginge.
Aber, ich schätze durchaus die unterschiedlichen Meinungen...die Liste
lebt....... man sollte nicht vergessen was uns hier verbindet.

Beste Grüße,

[Name ausgeblendet]

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16.06.2014 16:52:25

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"Fakt ist, dass ohne die Vermittlungstätigkeit der VR den Kunden nicht
hätte - und auch nicht den Ertrag über die durch ihn
durchgeführte Kostenbelastung, die immer eine gewinnmarge includiert. Ob der
Makler den Kunden aktiv betreut spielt dabei für den
VR mal gar keine Rolle. Die sogenannte Betreuungscourtage ist doch
eigentlich nichts anderes als eine Beteiligung am weiteren Ertrag
(aus Kostenbelastung) des VR. Ich kenne keinen VR, der wenn der Makler einen
Kunden als nicht mehr durch den Makler betreut anzeigt,
dann die Ersparnis an den Kunden weiterreicht."

Ist das Ihre ehrliche Haltung? Also weil es der Kunde ja mit seinem Beitrag
zahlt, und der Versicherer es sonst einfach einbehalten würde, darf sich der
Makler das Geld für die Betreuung beim Versicherer abholen, ohne überhaupt
eine Betreuungsleistung erbracht zu haben?

Dem Versicherer kann es ja schließlich egal sein, ob der Makler wirklich
betreut oder nicht?

Ob es dem Versicherer wirklich egal ist? Wenn der Kunde seinen Makler nicht
mehr erreicht, wendet er sich doch an den Versicherer und der hat die
Arbeit. Und muss sie dann auch noch dem Makler bezahlen, für etwas gar nicht
von diesem erbrachtes.

Nein, tut mir leid - so etwas kann einfach nicht unwidersprochen bleiben.

"heute ist es leider nur - ja was eigentlich ? - profilieren ? - auf sich
aufmersam machen? - sich einen bestimmten "Namen" erschaffen?
ich weiss es nicht - ich versteh es nicht -"

Wirklich, Sie verstehen das nicht? Sie meinen, man soll solche Äußerungen
einfach unkommentiert stehen lassen? - dann tut es mir ernstlich leid.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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17.06.2014 19:43:31

Guten Tag,

erst einmal allen vielen Dank für die vielen Aussagen zu meinem angesprochenen Thema. Ich war 2 Tage in Hamburg und sichte erst jetzt die vielen mails.

Ja, da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt. Die 10% nicht betreuten Kunden sind Kunden mit gekündigtem Maklerauftrag und diese Information hat der Versicherer seinerzeit auch erhalten.

Für alle anderen Kunden war ich regelmäßig erreichbar und das Büro ist mit 2 Mitarbeitern besetzt. Betreuung erfolgt regelmäßig bei allen Kunden durch Serviceanrufe in festgelegten Abständen. Dazu machen wir auch Notizen. Vor einigen Jahren wurde ein Fondswechsel von der GIP vorgeschlagen. Dies habe ich mit den Kunden kommuniziert. Teils wurde dann der Fondswechsel von den Kunden veranlasst.

Da die Gesellschaft ihren Sitz in Luxemburg hat, werden nur im Original unterschriebene Aufträge von den Kunden entgegengenommen. So ist die Betreuung über Schriftverkehr / Adressänderungen mit Maklerauftrag nicht nachvollziehbar.

Hier stellt der Versicherer Behauptungen auf, die keine Grundlage haben.

Dies erstmal noch ergänzend und abschließend zu der ersten von mir gelesenen mail.

Die anderen habe überflogen - ich habe erst mal der Kündigung widersprochen und finde nun sicher eine Lösung aus den vielen Informationen.
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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25.06.2014 09:03:58

Guten Morgen Ihnen allen,

aus den vielen Diskussionen und auch einem ausführlichen Gespräch habe ich mir einige Notizen gemacht und mich so vorbereiten können. Dann habe ich bei der GIP angerufen. Bevor ich dann mit schweren Geschützen aufwarten wollte, habe ich erst einmal das Gespräch mit der GIP in Luxemburg gesucht. Und siehe da, mit einigen netten und von mir wohl überlegten Worten konnte ich die unveränderte Betreuung meiner Kunden darlegen und erhalte nun auch weiter die Bestands- und Folgeprovisionen.

Und die Aussage war sinngemäß, dass dies erst einmal profilaktisch in alle Courtagekündigungen geschrieben wird.....

Für mich ist das so in Ordnung und Ihnen allen vielen Dank.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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25.06.2014 09:49:54

Werte Kollegin [Name ausgeblendet],

ich finde das klasse das Sie uns einmal an dem Ergebnis teilhaben lassen
lassen, anderseits gut vorbereitet und mit weiblichen Charme *smile* das
direkte Gespräch mit der Gesellschaft gesucht haben und so dann vollen
Erfolg und den Erhalt Ihre Courtagevereinbarung & Betreuung vermelden können
!

Meinen Hut ziehe ich aber vor Ihrer Haltung während und nach der geführten
Kontroverse, zu der Sie weder pro noch contra etwas eingestellt haben,
obwohl aus einer Richtung unterschwellig wegen solcher Aufkündigung von
Vereinbarungen schlechte Betreuung als Grundlage genannt wurde ...

Chapeau !

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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25.06.2014 10:00:36

Guten Morgen,

dem kann ich nur zustimmen, das hat die Frau [Name ausgeblendet] -
elegant gelöst.

Und erstaunlicherweise stellt man fest, dass ein Gespräch auch einmal
etwas bewirken kann - motiviert Einen doch auch mal wieder.

Viel Erfolg weiterhin^^

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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26.06.2014 12:45:52

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

"Und die Aussage war sinngemäß, dass dies erst einmal profilaktisch in alle
Courtagekündigungen geschrieben wird....."

Der Versicherer hätte also völlig aus der Luft gegriffen in jede Kündigung
einer Courtagenvereinbarung hineingeschrieben, dass er festgestellt hat,
dass gar keine Betreuung stattfindet und der Makler für seine Kunden nicht
mehr erreichbar ist?

Ohne dass er dazu im Einzelfall überhaupt irgendetwas geprüft oder
irgendeinen Anhaltspunkt hätte?

Erscheint ihnen das nicht auch ein unglaubliches Verhalten?

Oder halten Sie es für normal, wenn ein Versicherer so vorgeht?

Und halten Sie es für völlig abwegig, wenn man erst einmal davon ausgeht,
dass ein Versicherer sich nicht auf diese Weise verhält?

Ein solches Verhalten eines Versicherers hätte ich niemals für möglich
gehalten, weder im Einzelfall noch gar - wie es jetzt scheint - ganz
systematisch!

Wem bitte soll man da noch etwas glauben, wenn das Vertrauen daran, dass ein
Versicherer nicht so von der Wahrheit abweichen würde, derart erschüttert
wird?

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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26.06.2014 12:48:31

Hallo Herr [Name ausgeblendet]
Sie sagen es - es ist unglaublich

mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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26.06.2014 13:07:43

Guten Tag Herr [Name ausgeblendet],

ich darf/muss Sie korrigieren:

das ist kein Einzelfall und damit "unglaublich"

Es ist schlicht die Normalität vieler VR im Umgang mit Maklern.

Das darf man ruhig glauben ;=))

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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26.06.2014 15:58:55

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
was erschrickt Sie mehr ? Das wir alle Recht in der Annahme das der
(luxemburgische ) Versicherer ohne konkreten Nachweis der "Nicht" Betreuung
schlichtweg nicht die Wahrheit ,sondern von einem "prophylaktischem" Vorgang
spricht oder das es gerade live passiert ist vor Ihren Augen ?

Vergessen Sie nie Herr [Name ausgeblendet] , ein "freier" Vermittler, der die Betreuung
einem ganz anderen Stellenwert zukommen lässt , sich kreativ einmischt,
verändert ,verbessert ( und dies nicht immer zum Vorteil des VR ) ist
schlechter zu delegieren als ein AO Vermittler der (ohne Unterstellung ) nur
verwaltet ..

Wie Ihnen hier schon einige Kollegen bestätigt haben meist aus beruflichen
Erfahrungswerten ist nicht ungewöhnlich ,obwohl ( auch mehrfach ausgeführt )
ein starkes Umdenken bei "unseren" Versicherer eingesetzt hat ..außer eben
die ,denen man per Urteil klarmachen musste ,das Sie unrecht handeln..

Interessanterweise sind es die Makler die meist das Gespräch suchen um in
einer Selbstbeschreibung der Gesellschaft mitzuteilen ,das Sie hier nicht
einen stummen Vertreter mit an Bord genommen haben, sondern einen aktiven
Verwalter,Mittler ,Schadensbegleiter und somit auch im Umkehrschluss einen
Makler ,der den Kunden weiter mit guten Produkten aus Ihren Haus
versorgt..wenn man Ihn agieren lässt ..!

Wir sind hier nicht immer die Bösen ,nur weil wie andere Wege beschreiten

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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26.06.2014 17:14:22

...und eine Grammatik beim Schnelltippen ..wieder zum Niederknien ..Bitte
das entschuldigen !


Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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26.06.2014 19:11:36

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

da kann man ja dann genausogut, wenn man sich von einem Mitarbeiter trennen
will, dem standardmäßig im Textbaustein der Personalabteilung ausgiebige
private Internetnutzung und Diebstahl von Büromaterial vorwerfen, "nach
unseren Feststellungen".

Nein, derartiges - mit System - habe ich noch nicht erlebt. Bei den Fällen,
die ich kenne, ist die Haltung des Versicherers, eher eine Rechtsmeinung,
immer noch irgendwie vertretbar, bis das Gericht in letzter Instanz
feststellt, dass sie falsch ist. Oder es handelt sich um Einzelfälle
besonders "engagierter" Mitarbeiter, die vermutlich vom Vorstand des
Versicherers nicht befürwortet werden. Das hier aber wäre doch eine andere
Dimension, wenn der Mitarbeiter - ggf. auch ein Leiter auf nur mittlerer
Ebene - dies nicht auf Eigeninitiative, sondern auf Weisung oder Abstimmung
mit dem Vorstand so praktizieren sollte.

Ich meine, in solchen Fällen, könnte eine Beschwerde über den Mitarbeiter
beim Vorstand etwas bringen, um solches Verhalten auszumerzen. Dies in den
paar Fällen, wo sich Makler an den Mitarbeiter wenden, und dann glücklich
sind, wenn sie ihre Bestandsvergütung behalten dürfen, ohne Aufhebens zu
lösen, mag zwar dem einzelnen solchen Makler nutzen. Doch wenn 19 von 20
Maklern es einfach akzeptieren, ggf. nach zu geringer Gegenwehr, dann spart
der Versicherer immerhin 95 % dann doch ein, und dieser Erfolg wird den
betreffenden Mitarbeiter darin bestärken, er wird für den Erfolg gefeiert,
befördert und andere machen solches und ähnliches dann nach, wenn sie dort
noch etwas werden wollen.

Auch tut man dem Versicherer ggf. Unrecht, wenn man ihm das Fehlverhalten
eines einzelnen Mitarbeiters oder eines Abteilungsleiters anhängt, der sich
damit nur für seine Erfolge bei der Kosteneinsparung profilieren will. Ich
würde so etwas nicht einfach damit erledigt sehen, dies mit dem betreffenden
Mitarbeiter freundlich abgeklärt zu haben.

Ich halte es auch nicht für gut, wenn sozusagen - weil ähnliches häufiger
vorkommt - ein Gewöhnungseffekt eintritt, und man solches Verhalten fast
schon als normal hält. Vielmehr sollte nach meinem Dafürhalten hier auf
Null-Toleranz gegenüber einzelnen Mitarbeitern gesetzt werden, die wegen
ihres Erfolges ihr eigenes Unternehmen in Verruf bringen. Diese dann auch
noch mit dem Eindruck davonkommen zu lassen, dass der Makler sich dann
freundschaftlich mit ihnen auseinandersetzen und rechtfertigen muss, und
dann großzügig einen Anspruch zugesprochen erhält, ist für solche Leute nur
Wasser auf die Mühlen. Und selbst wenn es viele davon gibt: jeder einzelne
ist ein Fall, der nicht zu tolerieren ist.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.06.2014 11:35:59

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

dies mag vielleicht manchmal so sein, aber doch nicht immer.

So fanden die Käufe von Adressen und Bestechung von Beamten durch
Debeka-Mitarbeiter trotz Missbilligung durch den Vorstand statt, indem
untere Ebenen bis ca. auf Geschäftsstellenleiterebene sich hier engagiert
haben. Offenbar ist die Information nicht bis an den Vorstand gelangt. Ob
dieser aktiver danach hätte suchen sollen, ist eine andere Frage.

Nur wenn betroffene Mitarbeiter dies als normal hielten und weder die
Konkurrenz noch betroffene Beamte einen Anlass sahen, dies als unmögliches
Verhalten anzuprangern, wie sollen dann solche Vorgänge aufgedeckt werden.

Solche Dinge sind nicht normal, sondern sie werden es erst dadurch, dass sie
ohne Beanstandung von den darunter Leidenden toleriert werden, und man
denjenigen, der sich dann vielleicht doch beschwert, noch auf unterer Ebene
beruhigt, so dass es kein größeres Aufheben gibt.

Im Übrigen wäre ja - wenn es vom Vorstand toleriert würde - dies erst recht
ein Grund, dagegen mit deutlicher Intoleranz vorzugehen. Auch dann muss man
es nicht als normal hinnehmen.

Ich kannte einen mathematischen Treuhänder für die private
Krankenversicherung, dem - nicht nur ein - Krankenversicherer gesagt hat, er
möge doch
wegen seiner erforderlichen Zustimmung zu Beitragsanpassungen mehr auf die
Lage des Krankenversicherers Rücksicht nehmen, und es gäbe ja auch andere
Treuhänder, auf die man zurückgreifen könnte.

Er hat dann einen Vortrag vor der Krankenversicherungsgruppe der Deutschen
Aktuarvereinigung gehalten, in Anwesenheit von ca. 200 Aktuaren, Vorständen,
Treuhändern und BaFin-Mitarbeitern, mit unverfänglichem Titel zur Erfahrung
mit der Treuhändereinrichtung, und dort genau diesen Vorgang zur Sprache
gebracht, ihn als unmöglich dargestellt, und gemeint, in einem solchen Fall
sollte ein Treuhänder sein Mandat sofort niederlegen und auch jeder andere
Treuhänder sollte sich weigern, anschließend für den betreffenden
Versicherer tätig zu sein. Er hätte ja auch einfach darüber als Bagatelle
hinweggehen können, weil man ein solches Verhalten vielleicht als normal
beurteilt hätte? Hat er aber nicht gemacht, sondern er hat es nicht
toleriert und dort zur Sprache gebracht, wo man es nicht mehr überhören
konnte. Dadurch wurde es klar, dass solche Versuche eben nicht als normal
akzeptiert werden.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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27.06.2014 13:13:23

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

auch Versicherer sind ggf. austauschbar. Und ein Versicherer, der sein
Geschäft mit Maklern macht, ist auch auf diese angewiesen. Und so wie
Versicherer Anforderungen an Makler stellen können, indem sie sich
freiwillig einem Kodex unterwerfen, können auch Makler sich einem Kodex
unterwerfen und Anforderungen an Versicherer stellen.

Wenn ein Versicherer dann gegen die Anforderungen aus dem Kodex verstößt,
dann verstößt ein Makler, der mit ihm weiter zusammenarbeitet, gegen seine
Selbstverpflichtung aus dem Kodex und wird aus der Liste der Makler
gestrichen, die sich freiwillig dem Kodex unterworfen haben.

Was der GDV und Versicherer können, können Makler auch, und vielleicht noch
viel besser.

Was nun Vorstände angeht, die so tun, als wüssten sie von nichts, gibt es
doch ein probates Mittel: man präsentiert es ihnen schwarz auf weis und
verlangt eine Stellungnahme. Dann kann er nicht mehr behaupten, es habe ihm
niemand gesagt. Dass dies funktioniert, sehen Sie daran, dass nachdem es in
der Zeitung stand, niemand mehr behaupten konnte, er wüsste von nichts.

Vorher aber konnte er es behaupten und niemand kann das Gegenteil beweisen.
Und Sie können bei allen Vermutungen, was man als Vorstand wissen muss, auch
nicht das Gegenteil beweisen.

Sonst geht es wie mit der Behauptung, man habe nichts vom Abtransport der
Juden aus Berlin gewusst. Das ging so auch erfolgreich. Aber in einer
Stadt, in der die Straßen mit Fahrzeugen und Passanten belebt sind - an dem
Tag, wo die Juden durch die Straßen zum Bahnhof getrieben wurden, waren die
Straßen sonst menschenleer und die Fenster geschlossen.

Schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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