Kündigung Hausratsversicherung

17.09.2003 11:11:00

Hallo Liste

Wenn der Hausrat komplett aufgelöst wird
und sich jemand anläßlich eines Wohnungswechsels
komplett neu einrichtet, liegt dann ein Wegfall
des Versicherungsrisikos vor ( Hausrat ist objektbezogen )
und kann man beim Versicherer auf Aufhebung der Versicherung drängen
nach dem Prinzip des Wegfalls der Geschäftsgrundlage,
dies ist meine Ansicht, oder muß der Vertrag noch bis zum
Ablauf des Versicherungsjahres fortgeführt werden?
dies ist die Ansicht der Versicherung.
Was ist Ihre Ansicht? Vielen Dank für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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