Kündigung Wohngebäude

11.09.2003 21:42:20

Hallo Kollegen,

wer kann mir bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen:

Person A verkauft Mehrfamilienhaus an Person B.
Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt am 03.09.03
Hauptfälligkeit der Wohngebäudeversicherung ist der 10.09.03.
B kündigt am 12.09.03 die Versicherung mit sofortiger Wirkung.
Muss Person A jetzt noch die Prämie bis zum 10.09.2004 zahlen?
Oder bedeutet für Ihn der Abauf der Versicherungsperiode der 10.09.2003?

Herzliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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