Kündigung einer Gebäudeversicherung wegen Anzeigepflichtverletzung

22.07.2013 12:20:15

Guten Morgen in die Runde,

ich habe die Betreuung div. Vers.Verträge eines neuen Kunden übernommen und
bin

gleich mit einem besonderem Fall beschäftigt, bei dem ich einmal Hilfe
benötige:

Die Eheleute leben getrennt, Ehefrau [Name ausgeblendet]3 Jahren über einen
Rahmenvertrag Ihres

Arbeitgebers die Gebäudeversicherung abgeschlossen(Eigentümer ist nur der
Ehemann)

Vor einem halben Jahr, nach der Trennung der Eheleute, hat sich auf dem
zuvor brach-

liegendem Nachbargrundstück ein Gewerbebetrieb niedergelassen und direkt an
der

Mauer zu meinem Kunden ein Holzlager und eine Holzhütte mit div. Lacken und
Kunststoffen

eingerichtet.

Der Gebäudeversicherer erfährt irgendwie davon und kündigt den Vertrag

wegen einfacher fahrlässiger Pflichtverletzung (Gefahrerhöhung nicht
angezeigt)

Die Ehefrau [Name ausgeblendet], sie habe von dieser Gefahrerhöhung nichts
gewusst,(angeblich hat auch

der Ehemann die Veränderungen auf dem Nachbargrundstück nicht bemerkt????)

Der VR schreibt dazu:“Das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten werden
Ihrem Verhalten

und Ihrer Kenntnis gleichgestellt“ und weiter „ Sie müssen sich die Kenntnis
und das Verhalten

Ihrer Repräsentanten im Rahmen von §§ 25,26 usw zurechnen lassen“

Die Konsequenzen nach einem, vom Nachbargrundstück, übergreifenden
Feuerschadens möchte ich

mir bei der oben beschriebenen Konstellation nicht vorstellen.

Meine Frage ist nun: Muss der Versicherer nicht die behauptete Kenntnis und
die daraus abgeleitete

Pflichtverletzung beweisen und nicht einfach schreiben „…….wie wir erfahren
haben…..“

Ich hoffe, dass der Text nicht zu umfangreich geworden ist und trotzdem
gelesen wird.

Vielen Dank u. schöne Grüße

[Name ausgeblendet]

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