Kündigung langlaufender Sachversicherung nach neuem VVG

18.02.2010 12:43:26

Verehrte Kollegen,
folgender Fall liegt derzeit bei mir auf dem Tisch:
Sachversicherung, Abschluss 2006, Ablauf 01.08.2010.
Der VR (Ländlicher Versicherer P.) weist eine fristgerechte Kündigung zum Ablauf nach VVG neu ab.
Begründung: Die drei Jahre beginnen zum 01.01.2008, daher wäre eine früheste Kündigung zum 01.01.2011 erst möglich.
Es werden hierzu auch diverse Urteile angeführt.

Meine Frage: Ist diese Auffassung so als richtig anzusehen, wie es der VR anführt.
Mit besten Dank vorab für Ihre Unterstützung

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