Kündigung von Mehrjahresverträgen

03.12.2009 14:17:41

Hallo Liste,

ich stelle die nachfolgende Geschichte einmal zur Diskussion, als Neuling in
der Liste ist mir

allerdings nicht bekannt ob dieses Thema schon einmal behandelt wurde:

VN kündigt am 11.09.09 bei der Provinzial eine Gebäudevers.zum 01.01.2010
(Beginn 20.06.2006 Ablauf 01.01.2011) mit Hinweis

auf § 11 Absatz 4 VVG.

Die Provinzial weist die Kündigung zurück und verweist auf das
Einführungsgesetz (EGVVG) und hier auf

Artikel 3, Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 und führt weiter aus:

„Somit können vor dem 01.01.2008 geschlossene Verträge bereits zum
01.01.2011 oder ggf. früher gekündigt werden“

Hierzu werden 3 Beispiele aufgeführt:

Vereinbarte Vertragsdauer 2007 -2012 kündbar zum 01.01.2011

„ „ 2006 – 2011 „ „
01.01.2011 ?????

„ „ 2005 – 2010 „ „
01.01.2010

Dazu schreibt der Ombudsmann: „…..-.wenn zwei unterschiedliche
Rechtsauffassungen bestehen, beide vertretbar sind

und deren Beantwortung für eine Vielzahl von Fällen von grundsätzlicher
Bedeutung ist, muss ich nach der Verfahrensordnung,

die für das Ombudsmannverfahren gilt, die Beschwerden unbeschieden lassen.
Es ist dann Aufgabe der Gerichte, eine gefestigte

und einheitliche Rechtssprechung zu dieser Rechtsfrage zu entwickeln.

Zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen???

Das neue VVG sagt doch eindeutig, dass der Versicherungsnehmer zum Schluss
des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres

unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen kann. ( 1 Vers.Jahr =
Kalenderjahr 2007 )

Gleichlautende Kündigungen sind bei anderen Gesellschaften problemlos
anerkannt worden.

Gibt ist diese Probleme nur bei der Provinzial oder welche Erfahrung haben
Sie gemacht, oder unterliege ich einfach einem Denkfehler.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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