Kündigung von Versicherungsverträgen

28.02.2005 12:18:47

Sehr geehrte Kollegen,

im Oktober 2004 haben wir postalisch (Standardbrief) eine Kündigung an den Marktführer gesandt. Jetzt beruft sich die Gesellschaft darauf, die Kündigung nie erhalten zu haben. Vielmehr werden wir aufgefordert die Absendung nachzuweisen (Einlieferungsbeleg Einschreiben). Wer kann kurz Nachricht geben ob wir verpflichtet sind die Absendung nachzuweisen oder nicht?

Mit kollegialen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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