Kündigungsablehnung wegen falschen Ablaufdatums

27.10.2003 12:16:43

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
das haben Sie sicherlich auch schon einmal erlebt:
Kündigung zum Ablauf, dem 01.01.2004, VU lehnt Kündigung ab, weil der Vertrag
bis 01.01.2005 läuft mit dem Wortlaut: "Ihre Kündigung zu dem früheren Zeitpunkt
ist daher nicht rechtswirksam. Bitte beachten Sie, dass eine erneute,
fristgerechte Kündigung erforderlich ist..."
Bislang haben wir dann ja auch immer treu und brav nochmals gekündigt. Ich frage
mich jetzt nur, ob wir uns das nicht mit Hinweis auf BGB § 133 einfach sparen
könnten? Hat hierzu vielleicht jemand weitergehende Erfahrungen oder Urteile
parat?
Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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