Kündigungsfristen Maklervertrag

24.07.2007 09:04:35

Sehr geehrter Herr [Name ausgeblendet]

Griess/Zinnert schreiben zu den Kündigungsfristen in Maklerverträgen, dass diese - da die dienstvertraglichen Elemente dominat seien - nicht wirksam wären. Laut § 627 BGB hört sich das so an:

(1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.

Ob man die Anwendung dieser Vorschrift widerrum vertraglich ausschließen kann, kann ich nicht beurteilen. Letzlich geht es zum Schluss ja meistens auch nur ums Geld, und nicht darum, den Kunden weiter zu betreuen. Da die Praxis der meisten Versicherer wohl die ist, dass die Courtage bis zum nächsten ordentlichen Kündigungszeitpunkt an den bisherigen Bestandsinhaber fliesst, tritt also eigentlich gar kein Problem auf. Es sei denn, ich habe Ihre Fragestellung falsch verstanden, das kann natürlich auch sein ;-)

Mit herzlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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