Kündigungszeitpunkt bei abweichendem Beginn- und Endedatum

05.06.2009 10:23:53

Hallo Kollegen,

ich habe eine Sachversicherung der Aachen Münchener(Bündel aus Hausrat, HP,
Unfall) vorliegen, bei der der Vertragsbeginn am 01.11.2005 war.

Der Ablauf des Vertrages ist laut Versicherungsschein am 01.08.2011.

Die Beiträge sind halbjährlich fällig zum 01.02. und zum 01.08. und
natürlich viel zu hoch. :)

Nach VVG neu kann eine derartige Versicherung, auch wenn sie für 5 Jahre
abgeschlossen wurde, nach drei Jahren gekündigt werden.

§ 11 Abs 4 VVG: Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als
drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss
des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist
von drei Monaten gekündigt werden.

Die Frage ist nun: Was ist der "Schluss des dritten Jahres"? Ist dies nun
die tatsächliche Dauer der Versicherung ab Beginn und damit der 01.11.09,
oder ist dies das Ablaufdatum, das im Versicherungsschein hinterlegt wurde,
in diesem Fall der August 2010.

Kann die Versicherung zum 01.11.09 gekündigt werden, oder ist diese erst
wieder zum 01.08.10 möglich?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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