Küche des Vermieters

22.05.2015 11:14:21

Werte Kollegen,

der Wohnungs-Vermieter einer unserer Kunden würde gerne seine Küche, die
er mitvermietet versichern.
Aus der Vergangenheit ist wohl mal ein Schaden eingetreten, den der
Wohngebäudeversicherer abgelehnt hat,
da er meinte, dass die Küche nicht zur Wohngebäude gehört und der
Hausratversicherer, weil ja nicht der
Versicherungsort.

Wie könnte man die Küche des Vermieters versichern?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 11:16:49

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die Ablehnung des HR-Versicherers verstehe ich nicht, zumindest mit
dieser Begründung. Die gemietete Küche ist in der HR des Mieters
normalerwiese mitversichert, da ja eben nicht in der WGV enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 11:34:48

Hallo Kollegen,

darf ich auch was sagen .. Manche VR haben "nur" Einbauküchen! also Küchen
die Speziell für diese Wohnung angefertigt sind, im Versicherungsschutz der
WGV enthalten ! alles Andere, eine sogenannte Küchenzeile (von der Stange)
die wieder ausgebaut werden und in andere Wohnungen eingebracht werden
könnten, sind dort nicht versichert und müssen in der Hausratversicherung
des Mieters versichert werden. So jetzt kommt das Problem, die Küche gehört
ja gar nicht dem Mieter, folglich kann er diese auch nicht versichern! Fazit
PHV ! MIETSACHSCHÄDEN!! dass sollte in jeder PHV versichert sein, dann
bekommt auch der Vermieter (wenn den wirklich ein Schaden vorliegen würde,
also kein Abnutzungs- und Gebrauchsspurenschaden.. Risiko Vermieter), seinen
"Schaden" ersetzt. Achtung Cerankochfeld MUSS in der Glasversicherung des
Mieters versichert werden ! und jetzt stellt sich mir persönlich die Frage:
Wie viel hat die Küche den gekostet ? so eine Küchenzeile gibt es schon ab
2500 € (Pressblatten..aber funktioniert) und die meisten Vermieter kaufen
nur so billige Küchen, keine für 25'000 € für eine Mietwohnung... ;)

LG

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 11:40:35

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

die PHV reguliert aber nur Schäden und dann auch nur zum Zeitwert, wenn
dem Mieter ein Verschulden trifft. Sofern der Mieter aber nicht
fahrlässig gehandelt hat (z. B. Sturm, Feuer ....) dann wird die PHV den
Schaden ablehnen. In jeder guten HR sind auch Hausratgegenstände Dritter
mitversichert - dies trifft hier zu. Dann auch zum Neuwert. Dazu kommt
noch, dass in den vielen Mietverträgen das "Untergangsrisiko" der Küche
während der Mietzeit auf den Mieter übergeht und sich dieser hierfür
entsprechend versichern muss.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 11:48:06

Hallo Herr [Name ausgeblendet],
bei Mehrfamilienhäusern haben wir ein Deckungskonzept mit Einschluss vom
Gebäudeeigentümer eingefügte Ein- / Anbaumöbel, Kaminöfen und teilweise auch
vom Mieter eingefügte Sachen.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 12:05:13

Hallo Herr [Name ausgeblendet],

wie Sie schon schreiben, in jeder GUTEN Hausratversicherung, ich hab da
schon mache nicht soo "gute" gehabt nenne nur mal A+M gell Herr [Name ausgeblendet].. ;)
und klar war ja, wenn den Mieter ein Verschulden trifft, deshalb spielte ich
ja auf den "Preis" einer Einbauküche an.

Ich hatte schon Vermieter, die eine Einbauküche im Mietvertrag stehen
hatten, welche dann eine Küchenzeile aus dem Baumarkt war und schon mal
mind. 10 Jahre alt mit Verschleißspuren, die wollte der dann beim Auszug zum
Neuwert ersetzt haben und dass obwohl nicht einmal der Backofen ging... die
Kaution wurde einbehalten und der Mieter musste diese über den Anwalt zurück
fordern, da war dann der Zeitwert keine 500 € mehr... und kaputt war an dem
guten Stück (außer dem Backofen), - ich meine richtig kaputt- nichts, der
hätte das gerade so weiter vermietet! Und eine GUTE PHV würde bei der
Regulierung solcher "Küchen" auch kulant vorgehen (nenne da nur IR! z.B.
gibt auch andere.. natürlich nicht bei 5000 € Totalschaden).

Ich kann mir nämlich gar nicht vorstellen, was bei so einer Küche (wäre es
Qualität) eigentlich kaputt gehen kann, ich hab in meinem Leben schon einige
Küchen gekauft, für meine ETW gen erst selbst bewohnt dann vermietet und
meine Häuser dto... meine "Letzte" ist jetzt 19 Jahre alt, der sieht man
höchstens Ihre "Modefarbe" an und grau ist immer noch zeitlos ;;)) so ich
gehe jetzt reiten :)

Schöne Pfingsten Ihnen allen

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 12:09:21

Werte Kollege [Name ausgeblendet],

können Sie die Hausratversicherung nicht auf ein modernes Deckungskonzept
umstellen, in dem die Hausrat Gegenstände Fremder / Dritter mitversichert
sind und somit dem VR gleichzeitig deklarieren das hier die Kücheneinheit
vom Vermieter in der Wohnung des Kunden steht ?

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 13:31:41

Das wäre m.E. in der Hausratversicherung des Mieters mitzuversichern (und
summenmäßig zu berücksichtigen).

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[Name ausgeblendet]

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22.05.2015 13:31:48

Das ist so m.E. nicht richtig. Der Mieter kann die Küche in seiner Hausratversicherung mitversichern, auch wenn diese nicht sein Eigentum ist.
Stichwort fremdes Eigentum, ist i.d.R. bedingungsmäßig eingeschlossen.
Die PHV ist nur ein Notnagel, da Sie lediglich den Zeitwert ersetzt. Die HR ersetzt bei einer versicherten Gefahr den Neuwert.

Freundliche Grüße

[Name ausgeblendet]

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24.05.2015 08:21:25

Einfachster Weg: Dem Mieter obliegen über HR einzudecken. Einfach unter
besondere Vereinb. und gut ist.

Viele Grüße

[Name ausgeblendet]

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