Kündigung Gebäudeversicherung nach Erwerb

11.10.2003 12:13:27

Liebe Listenteilnehmer,

einer unserer Kunden hat Gebäude erworben. Der Eigentumsübergang wurde am
15.09.03 ins Grundbuch eingetragen. Wir haben am 07.10.03 die Kündigung des
Vertrages zum Ende des laufenden Versicherungsjahres (01.01.04)
ausgesprochen und als Nachweis die Eintragungsbekanntmachung des
Amtsgerichtes vom 15.09.03 beigelegt, mit der der die Eintragung des
Eigentumsüberganges auf unseren Mandanten dokumentiert wird.

Als Antwort erhalten wir heute folgende Stellungnahme vom Versicherer:

"Wir bedanken uns für die Zusendung der Eigentumsbekanntmachung. Zur
abschließenden Bearbeitung der Angelegenheit benötigen wir jedoch eine Kopie
des Grundbuchauszuges, Abteilung I, aus dem die Eigentumsübergabe auf Herrn
Wittenbrock hervorgeht.
Ebenfalls möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Vorschriften der §§
69/70 VVG hinweisen."

Nun meine Fragen:
1. Reicht die Eintragungsbenachrichtigung als Nachweis des
Eigentumsübergangs nicht aus? In Abteilung I des Grundbuches steht auch
nichts anderes. Bisher hat noch jedem Versicherer die
Eintragungsbenachrichtigung ausgereicht. Gibt es hier anderslautende
Rechtsvorschriften?
2. Ich befürchte, dass der Versicherer versucht die Kündigung abzulehnen,
falls der Kunde den Grundbuchauszug nach dem 15.10.03 (Ablauf der
Monatsfrist) einreicht. Haben Sie hier Tipps bzw. ein rechtliche Grundlage
auf die ich mich berufen kann?

Ich bin für jede Stellungnahme dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

[Name ausgeblendet]

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