Kündigung II - PHV

20.05.2004 10:43:02

Hallo liebe Kollegen,

heute habe ich es wirklich mit den Kündigungen...VN hat Schaden seinem HaftpflichtVR innerhalb einer Woche gemeldet. Es stellt sich heraus, dass Geschädigter den beschädigten Glastisch entsorgt hat (1 Monat nach dem Schadenereignis) und keine Photos vom beschädigten Objekt gemacht hat. HaftpflichtVR kann somit den Fall nicht abwickeln, d.h. den Glastisch als Beweismittel nicht mehr begutachten lassen. Als Konsequenz wird der HaftpflichtVR wohl eine Entschädigungsleistung verweigern. Hat der VN in diesem Fall die Möglichkeit, die typische Kündigung nach Schadensereignis auszusprechen? Oder gibt es keine Kündigungsmöglichkeit, weil der VR den Fall, da beschädigter Tisch nicht da, ja nicht abschliessend bearbeiten kann?

Gruss

[Name ausgeblendet]

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