Kündigung Maklervertrag

28.09.2004 09:00:36

Hallo Maklerkollegen und -kolleginnen,

mich würde Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Ein Kunde kündigt den mit uns geschlossenen Maklervertrag. Gleichzeitig
teilt er die Kündigung des Maklervertrages der Versicherungsgesellschaft
mit. Diese teilt uns nun folgendes mit: "Wir haben somit die Verträge aus
Ihrem Bestand gelöst. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen
keine Auskünfte mehr zu Verträgen der Versicherungsnehmerin geben können".

Unserer Meinung nach ist dies nicht korrekt. Der Versicherer entzieht uns
hier courtagepflichtigen Bestand und beruft sich auf ein Vertragsverhältnis,
was den Versicherer nur sekundär zu interessieren hat, unseren
Maklervertrag. Dieser regelt ja ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen
uns und dem Kunden. Eine Betreuung von Verträgen kann ja auch ohne
Maklervertrag stattfinden. Oder habe wir hier einen komplett falschen
Denkansatz?

Über Rückäußerungen wären wir dankbar.

Mit besten Grüßen

[Name ausgeblendet]

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