Kündigung Privathaftpflicht - Beitragsanpassung

27.06.2005 20:52:55

Hallo Listenteilnehmer, - innen,

bei folgenden Fall würde ich gerne Ihre Meinung hören !

VN kündigt eine Privathaftpflicht ( total veraltet ) bei WWK fristgerecht
am 21.03.2005 mit Einwurfeinschreiben.

Jetzt da noch keine Kündigungsbestätigung da ist, fragen wir tel. nach
und uns wurde gesagt wir sollen die Kündigungskopie mit den Einschreibebeleg
zufaxen. Das haben wir getan.

Jetzt folgte ein Schreiben mit folgenden Inhalt:

Den Vorgang haben wir nochmals geprüft. Ihr Kündigungsschreiben vom
21.03.2005
haben wir nicht erhalten.
Die Tatsache, daß Ihnen ein Einlieferungsbeleg über die Absendung
eines Briefes an uns vorliegt, beweist nicht, daß dieser Brief bei uns
tatsächlich angekommen ist. Der Bundesgerichtshof hat dies in seinen
Urteil vom 07.12.1994 ausdrücklich bestätigt.

Bitte verstehen Sie, daß wir Ihre Kündigung zum 01.07.2005 daher als nicht
fristgerecht und daher rechtsunwirksam zurückweisen.

Ich empfinde dies als frechheit, da ja ein Einwurf-Einschreibebeleg da ist
der beweist das bei WWK abgegeben wurde !!

Wie würden Sie weiter vorgehen ?

Wer weis eigentlich ob dieses Jahr eine Beitragsanpassung in H z.B. bei der
WWK erfolgt.

Vielen Dank

[Name ausgeblendet]

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