Kündigung Rentenversicherung

25.08.2008 16:18:54

Hallo Listenteilnehmer,

ich habe folgendes Problem:

Kunden von mir lassen sich scheiden und haben deshalb bei Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung (nicht von mir vermittelt), den aktuellen Rückkaufswert erfragt. Dieser wurde auch mit ca. 30.000.-- € mitgeteilt. Danach wurde die Versicherung gekündigt und um Auszahlung gebeten. Jetzt teilt die Rentenversicherung mit, dass eine Auszahlung nicht erfolgen kann, da keine Todesfallsumme vereinbart war, und die Versicherung beitragsfrei weiterlaufen müsse.

Soweit so gut. Was passiert aber mit dem Rückkaufswert, wenn die versicherte Person, in dem Fall der Ehemann, vor Erreichen des Rentenalters verstirbt. Ist dann der Rückkaufswert futsch, oder kommt dieser zum Ablauf der Versicherung zur Auszahlung? Immerhin redet die Versicherung von einem garantierten Rückkaufswert.

Irgendwie stehe ich auf der Leitung.

Im Voraus vielen Dank für Antworten

[Name ausgeblendet]

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